202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern

Den Ergebnisbericht "Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern" (Stand: 31.03.15). Wie auf Seite 13 in [1] referenziert.
Sollte eine aktuellere Version vorliegen natürlich die aktuelle Version.

[1] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern [#166881]
Datum
19. September 2019 01:49
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Ergebnisbericht "Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern" (Stand: 31.03.15). Wie auf Seite 13 in [1] referenziert. Sollte eine aktuellere Version vorliegen natürlich die aktuelle Version. [1] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auf …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- 202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern [#166881]
Datum
1. Oktober 2019 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auf Herausgabe des Ergebnisberichts "202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern" wurde mir zuständigkeitshalber übergeben. Der von Ihnen gestellte Antrag wird zurzeit geprüft und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab. Ich werde Ihnen nach dem Abschluss der Prüfung das Ergebnis mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wurd…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
[EXTERN]- 202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern [#166881]
Datum
24. Oktober 2019 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wurde abschließend geprüft und Sie erhalten auf dem Postweg das Ergebnis dieser Prüfung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Tagesordnungspunkt 23 Nr. 5 der 202. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminist…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- 202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern [#166881]
Datum
12. November 2019 01:17
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Tagesordnungspunkt 23 Nr. 5 der 202. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder besagt folgendes: "5. Die IMK kommt überein, Nichtfreigabeentscheidungen zu Beschlüssen und Berichten in der Regel frühestens nach zwei Jahren zu überprüfen. Über Ausnahmen von dieser Zweijahresfrist entscheidet der Vorsitzende im Einvernehmen mit den A- und B- Sprechern." Ich möchte hiermit eine Neuprüfung der Nichtfreigabeentscheidung anregen oder zumindest eine Teilfreigabe. Zusätzlich zum Bericht selbst würde ich mich alternativ auch über eine Zusammenfassung des Berichts freuen, der die Vertraulichkeit nicht verletzt. Es wird doch hoffentlich irgendwie möglich sein, dem Bürger zumindest einen groben Überblick darüber zu geben, wie seine Handys/Smartphones/Tablet-Computer durch den Staat geschützt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166881

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Voraussetzungen für eine Freigabe des Berichts liegen bereits aus hiesiger Sicht…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- 202. IMK: Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von durch Raub/Diebstahl/Betrug erlangten hochwertigen Handys/Smartphones/Tablet-Computern [#166881]
Datum
19. November 2019 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Voraussetzungen für eine Freigabe des Berichts liegen bereits aus hiesiger Sicht weiterhin nicht vor, da der Bericht Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den Informationsaustausch der Polizei zulassen würde. Unter diesem Gesichtspunkt wurde davon abgesehen, die Bundesländer in einem Umlaufverfahren zur Veröffentlichung zu beteiligen, da die Freigabe eine Einstimmigkeit voraussetzen würde. Bezüglich einer Zusammenfassung des Berichts, der die Vertraulichkeit nicht verletzten würde, wenden Sie sich bitte an das Bundesinnenministerium, welches den Beschluss eingebracht hat. Mit freundlichen Grüßen