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22-seitiges Vorbereitungsdokument der UNODC für das High-Level Meeting der 57. Suchtstoffkontrollkonferenz

die Medien, unter anderem die Zeitung "La VanGuardia" berichtet, dass die UNODC ein 22-seitiges Vorbereitungsdokument für das High-Level Meeting der 57. Suchtstoffkontrollkonferenz verbreitet hat.

siehe
http://www.lavanguardia.com/politica/20140308/54402905457/la-onu-sugiere-por-primera-vez-la-despenalizacion-del-consumo-de-drogas.html (Spanisch)

und
http://www.hanfplantage.de/uno-sagt-ersten-mal-entkriminalisierung-kann-eine-loesung-drogenproblems-sein-10-03-2014 (Deutsch)

Der Inhalt bezieht sich auf die aktuelle Situation der globalen Drogenkontrolle. So wird das Dokument zitiert, dass die Entkriminalisierung des Drogenkonsums ein effektiver Weg sein kann, um Gefängnisse zu entlasten und die zugewiesenen Mittel für Behandlung und Rehabilitation zu nutzen. [..] Der Bericht stelle fest, dass “es wichtig ist, sich auf den ursprünglichen Geist der Verträge zu konzentrieren: die Gesundheit. Vertragszweck ist nicht, einen “Krieg gegen Drogen” zu führen, sondern die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschheit zu schützen.” Das Dokument betone, dass die internationalen Vorschriften für Drogen ist flexibel genug seien um andere Maßnahmen, die sich mehr auf die Gesundheit und weniger auf Repression stützen, zu implementieren.

Bitte übersenden Sie mir eine Kopie dieses 22-seitigen Dokuments.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2014
  • Frist
    12. April 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Medien, unte…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
22-seitiges Vorbereitungsdokument der UNODC für das High-Level Meeting der 57. Suchtstoffkontrollkonferenz [#5913]
Datum
11. März 2014 01:53
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Medien, unter anderem die Zeitung "La VanGuardia" berichtet, dass die UNODC ein 22-seitiges Vorbereitungsdokument für das High-Level Meeting der 57. Suchtstoffkontrollkonferenz verbreitet hat. siehe http://www.lavanguardia.com/politica/20140308/54402905457/la-onu-sugiere-por-primera-vez-la-despenalizacion-del-consumo-de-drogas.html (Spanisch) und http://www.hanfplantage.de/uno-sagt-ersten-mal-entkriminalisierung-kann-eine-loesung-drogenproblems-sein-10-03-2014 (Deutsch) Der Inhalt bezieht sich auf die aktuelle Situation der globalen Drogenkontrolle. So wird das Dokument zitiert, dass die Entkriminalisierung des Drogenkonsums ein effektiver Weg sein kann, um Gefängnisse zu entlasten und die zugewiesenen Mittel für Behandlung und Rehabilitation zu nutzen. [..] Der Bericht stelle fest, dass “es wichtig ist, sich auf den ursprünglichen Geist der Verträge zu konzentrieren: die Gesundheit. Vertragszweck ist nicht, einen “Krieg gegen Drogen” zu führen, sondern die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschheit zu schützen.” Das Dokument betone, dass die internationalen Vorschriften für Drogen ist flexibel genug seien um andere Maßnahmen, die sich mehr auf die Gesundheit und weniger auf Repression stützen, zu implementieren. Bitte übersenden Sie mir eine Kopie dieses 22-seitigen Dokuments.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "22-seitiges Vorbereitungsdokument der UNO…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 22-seitiges Vorbereitungsdokument der UNODC für das High-Level Meeting der 57. Suchtstoffkontrollkonferenz [#5913]
Datum
26. Mai 2014 22:52
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "22-seitiges Vorbereitungsdokument der UNODC für das High-Level Meeting der 57. Suchtstoffkontrollkonferenz" vom 11.03.2014 (#5913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 5913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
AW: wg. IFG-Anfrage UNODC-Dokument Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Via
Briefpost
Betreff
AW: wg. IFG-Anfrage UNODC-Dokument
Datum
2. September 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, die uns derzeit erreichen, sind längere Bearbeitungszeiten im Moment nicht auszuschließen. Wir bitten um Verständnis. Sie finden die Dokumente, die die UNODC zur Vorbereitung des 57. Treffens der Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs) erstellt hat, unter: https://www.unodc.org/unodc/en/commissions/CND/session/57_Session_2014/CND-57-Session_Draft-Reports.html Ein 22-seitiges Dokument ist allerdings nicht dabei; möglicherweise bezog sich der Bericht der Zeitung &quot;La VanGuardia&quot;, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, auf mehrere dieser Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.