24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim

bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 10. Januar 2022 auf meine IFG-Anfrage vom 6. Januar 2022: Bitte um Übersendung der entsprechenden Verordnung o.ä., aus der hervorgeht, weshalb die Belegung dieser 24 F1-Wohnungen in der DRK-Siedlungsgemeinschaft Frankfurt-Harheim nicht überprüft wurde bzw. wird: 12 dieser Wohnungen werden ohne Wohnberechtigung bewohnt.
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezugnehmend …
An Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim [#239511]
Datum
1. Februar 2022 14:12
An
Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 10. Januar 2022 auf meine IFG-Anfrage vom 6. Januar 2022: Bitte um Übersendung der entsprechenden Verordnung o.ä., aus der hervorgeht, weshalb die Belegung dieser 24 F1-Wohnungen in der DRK-Siedlungsgemeinschaft Frankfurt-Harheim nicht überprüft wurde bzw. wird: 12 dieser Wohnungen werden ohne Wohnberechtigung bewohnt. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239511/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Sehr Antragsteller/in die Wohnungen wurden und werden überprüft. Nach §20 HWoFG können Wohnungen, bspw. zur einma…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Betreff
WG: 24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim [#239511]
Datum
7. Februar 2022 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Wohnungen wurden und werden überprüft. Nach §20 HWoFG können Wohnungen, bspw. zur einmaligen Vermietung, freigestellt werden. Der Paragraph sieht vor, dass hierfür ein Ausgleich verlangt werden kann. https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/537874/8d734f2549716cdf240360f4c0b5a512/download-hwofg-data.pdf Mit freundlichen Grüßen