24. Rheinhauser Stadtfest

Alle Unterlagen zur Genehmigung des 24. Rheinhauser Stadtfest vom 09.08.2019 bis 11.09.2019.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
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arne Meyer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
arne Meyer
Betreff
24. Rheinhauser Stadtfest [#163450]
Datum
10. August 2019 21:49
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zur Genehmigung des 24. Rheinhauser Stadtfest vom 09.08.2019 bis 11.09.2019.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen arne Meyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen arne Meyer
arne Meyer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „24. Rheinhauser Stadtfest“ vom 10.08.201…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
arne Meyer
Betreff
AW: 24. Rheinhauser Stadtfest [#163450]
Datum
14. September 2019 11:14
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „24. Rheinhauser Stadtfest“ vom 10.08.2019 (#163450) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Meyer Anfragenr: 163450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
arne Meyer
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
arne Meyer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „24. Rheinhauser Stadtfest“ [#163450] [#163450]
Datum
14. September 2019 11:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/163450 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Meyer Anhänge: - 163450.pdf Anfragenr: 163450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Meyer, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: 24. Rheinhauser Stadtfest [#163450]
Datum
16. September 2019 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyer, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „24. Rheinhauser Stadtfest“ [#163450] [#163450]
Datum
16. September 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-9425/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.08.2019 auf Infor…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-9425/19 Ihr Antrag vom 10.08.2019 auf Informationszugang zu Unterlagen „Genehmigung 24. Rheinhauser Stadtfest“
Datum
2. Oktober 2019 09:22
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.6-9425/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.08.2019 auf Informationszugang zu Unterlagen „Genehmigung 24. Rheinhauser Stadtfest“ Sehr geehrter Herr Meyer, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Duisburg mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tage. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 02.10.2019 Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> An:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 02.10.2019
Datum
6. November 2019 10:34
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-9425/19 Betreff: Mein Schreiben vom 02.10.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; IFG-Antrag, ,, Genehmigung 24, Rheinhauser Stadtfest" Mein Schreiben vom 02.10.2019 Sehr geehrter Herr Meyer, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-9425/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.08.2019 auf Infor…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-9425/19 Ihr Antrag vom 10.08.2019 auf Informationszugang zu Unterlagen „Genehmigung 24. Rheinhauser Stadtfest“
Datum
5. Dezember 2019 14:37
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.6-9425/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.08.2019 auf Informationszugang zu Unterlagen „Genehmigung 24. Rheinhauser Stadtfest“ Sehr geehrter Herr Meyer, die Stadt Duisburg teilte mir mit Schreiben vom 02.12.2019 mit, dass aufgrund der Beteiligung von verschiedenen Fachämtern im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Sobald die Stadt Duisburg sich gemeldet hat, werde ich mich unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Meyer, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) vom 10…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
24. Rheinhauser Stadtfest [#163450]
Datum
3. Februar 2020 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meyer, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) vom 10.08.2019 und übersende Ihnen in der Anlage den gescannten Verwaltungsvorgang. Personenbezogene Daten wurden geschwärzt. Die Bearbeitungsdauer für Ihre Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Da der Vorgang erst im Dezember 2019 abgeschlossen wurde, wurde mit der Übersendung einer Kopie des Vorgangs bis zum Abschluss gewartet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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arne Meyer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage wurde erfolgreich beantwortet. Vielen Dank für Ihre Unterstüt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
arne Meyer
Betreff
AW: 24. Rheinhauser Stadtfest [#163450]
Datum
3. Februar 2020 19:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage wurde erfolgreich beantwortet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Arne Meyer Anfragenr: 163450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163450