24 Sozialwohnungen in Frankfurt Harheim
ich nehme Bezug auf Ihre Auskünfte zu den 24 Sozialwohnungen in Frankfurt Harheim, die 2019 fertiggestellt wurden, wovon 12 mit Duldung des Amts für Wohnungswesen auf Vermittlung des DRK Frankfurt zugunsten des Gemeinschaftlich-Wohnen-Projekts Hestia e.V. bereits bei Erstbezug fehlbelegt wurden.
Die vom Dezernat III Planen Wohnen Sport verantwortete Website frankfurt-baut.de erwähnt in einem Beitrag vom November 2018
https://www.frankfurt-baut.de/stadtraete-unterstuetzen-innovatives-wohnprojekt-in-harheim/
einen „Zuschuss zum Mietertrag von 1,2 Millionen Euro aus dem „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“. Dieser Betrag muss bei Belegung der 24 Sozialwohnungen im Jahre 2019 an das DRK Frankfurt als dem Verfügungsberechtigten über diese Wohnungen geflossen sein.
Zwar weisen Sie darauf hin, dass die Fehlbelegung rechtlich zulässig sei. Die Fehlbelegung verstößt jedoch eindeutig gegen die Voraussetzungen des „Frankfurter Programms zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“, die die Vergabe dieser geförderten Wohnungen an Personen vorsieht, „die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“ Die Nutznießer*innen der Fehlbelegung durch Hestia e.V. besitzen keine Wohnberechtigung, schon weil sie die vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht einhalten. Zudem wurden die 12 fehlbelegten Wohnungen, die für Zwei-Personen-Haushalte vorgesehen waren, von Ein-Personen-Haushalten bezogen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1) Ist der Zuschuss-Betrag von 1,2 Mio Euro wegen der Fehlbelegung zur Hälfte wieder zurückgefordert worden? 2) Weshalb wurden Mittel des „Frankfurter Programms zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ verwendet, da es hier nicht um bereits bestehende Wohnungen ging, an denen Belegrechte gekauft worden waren, sondern um neu errichtete Wohnungen?
Ergebnis der Anfrage
Zitat aus der Antwort: "Ihr Anliegen fällt inhaltlich nicht unter das HUIG oder das VIG. Vor diesem Hintergrund kommt als Rechtsgrundlage des Auskunftsbegehrens nur § 80 HDSIG in Betracht. Diese Vorschrift gilt für die Behörden und sonstigen Stellen der Gemeinden und Landkreise sowie deren Vereinigungen nur, soweit die Anwendung des vierten Teils des HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung existiert in der Stadt Frankfurt am Main jedoch nicht."
Frankfurt: Informationsfreiheitssatzung fehlt?
Anfrage abgelehnt
-
Datum21. Mai 2022
-
25. Juni 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!