Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
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2+4 Vertrag
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Ich würde gerne wissen, wieso Herr Genscher den 2+4 Vertrag mit vor und Familiennamen unterschrieben hat, aber die Ratifizierung nur mit seinem Familiennamen. Wäre diese Ratifizierung nicht ungültig ?
BGB § 126 Schriftform und BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels.
Ich bedanke mich im voraus und distanziere mich von der sogenannten Reichsbürger Bewegung.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum18. November 2016
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14. Januar 2017
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Denn es sind meiner Ansicht nach viele widersprüche zu erkennen.
1. Wieso sollte etwas unterzeichnet werden wenn dies gesetzlich nicht verpflichtend ist.
2. Ist es eine innerstaatliche angelegenheit, das bedeutet es gilt das innerstaatliches Gesetz. Für Urkunden also §126 BGB.
3. Wenn der Bundesgerichtshof das Bestätigt hat, dann kennen die zuständigen Berufs Richter deutsches Recht nicht.
Ich bin der Meinung, das dort Täuschung im Rechtverkehr betrieben wird.
Das ist meine Meinung, jedem ist seine Meinung freigestellt.