🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

2,5 bis 21 Ghz Gefährdungsbeurteilung und aktuelle Studien

Informationen zu 2,5 bis 21 Ghz Gefährdungsbeurteilung und den aktuelle Studien

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Nico Golde
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Nico Golde
Betreff
2,5 bis 21 Ghz Gefährdungsbeurteilung und aktuelle Studien [#130950]
Datum
13. April 2019 20:46
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu 2,5 bis 21 Ghz Gefährdungsbeurteilung und den aktuelle Studien
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nico Golde <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nico Golde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nico Golde
Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre Anfrage nach dem UIG vom 13.04.2019 Sehr geehrter Herr Golde, mit E-Mail vom 13.04.2019 haben Sie einen Antr…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem UIG vom 13.04.2019
Datum
3. Mai 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
26,4 KB
signatur.jpg
33,6 KB


Sehr geehrter Herr Golde, mit E-Mail vom 13.04.2019 haben Sie einen Antrag nach dem UIG auf Zugang zu folgenden Umweltinformationen gestellt: "Informationen zu 2,5 bis 21 Ghz Gefährdungsbeurteilung und den aktuelle Studien". Dazu gebe ich Ihnen folgende Auskunft und verweise Sie zudem gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 UIG auf die unten genannten Fundstellen im Internet: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verfolgt und bewertet aktuelle Forschungsergebnisse und führt Risikobewertungen durch. Als Grundlage dienen wissenschaftliche Publikationen und Bewertungen internationaler Gremien. Das unter anderem vom BMU mitfinanzierte EMF-Portal [1] der Uniklinik RWTH Aachen ordnet aktuell über 9.500 wissenschaftliche Artikel dem Hochfrequenzbereich zu, davon etwa 3.700 Artikel, die experimentelle oder epidemiologische Studien betreffen. Eine umfassende Literaturbewertung zu potentiellen gesundheitlichen Risiken durch Felder aller Frequenzbereiche hat SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Risks) im Januar 2015 veröffentlicht [2]. Der genannte Frequenzbereich von 2,5 bis 21 GHz gehört dem Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Felder an, die u.a. für Mobilfunk und drahtlose Kommunikation verwendet werden. Eine Risikobewertung hochfrequenter elektromagnetischer Felder im Allgemeinen finden Sie auf den Internetseiten des BfS [3]. Die meisten gängigen Anwendungen arbeiten bei Frequenzen unterhalb von 2,5 GHz, am nächsten kommt WLAN mit 2,45 GHz. Innerhalb des gewünschten Frequenzbereiches liegen nur WLAN zwischen 5-6 GHz und WiMAX mit 3,5 GHz. Informationen zu WLAN [4] und WiMAX [5] finden Sie auf den Internetseiten des BfS. Der aktuell neu eingeführte Standard 5G wird laut Angaben der Bundesnetzagentur zunächst Frequenzen bis 3,8 GHz nutzen. Eine Risikobewertung von 5G finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten des BfS [6]. Im Frequenzbereich zwischen 1 und 10 GHz arbeiten Radaranlagen [7]. Oberhalb von 10 GHz gibt es nur wenige Anwendungen (z.B. Richtfunk) und dem BfS liegen keine spezifischen Informationen dazu vor. Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF)[8] hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mögliche gesundheitliche Risiken sowie grundsätzliche biologische Wirkungen und Wirkmechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder untersucht. Folgeprojekte, die sich aus den Ergebnissen des DMF ergeben haben, wurden bis etwa 2013 durchgeführt. Der im Rahmen des DMF und danach untersuchte Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Frequenzbereiche hinaus. Das Ziel: Die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen sollten Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehen von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken aus. Dem BfS sind zum Frequenzbereich 2,5 -21 GHz acht aktuelle Studien aus den Jahren 2014 - 2019 bekannt. Eine Liste dieser aktuellen Studien lege ich als Anlage bei. Sie sind im EMF-Portal referenziert, Abstracts können dort eingesehen werden und die Studien kostenpflichtig bestellt werden. [1] EMF-Portal, www.emf-portal.org <http://www.emf-portal.org> [2] Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR): “Opinion on Potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF), http://ec.europa.eu/health/scientific_c… [3] http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wir… [4] http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/que… [5] http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/que… [6] http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfu… [7] http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/que… [8] Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm, http://www.emf-forschungsprogramm.de Gebühren werden nicht erhoben (§ 12 Abs. 1 UIG). Information zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfs.de <http://www.bfs.de>. Mit freundlichen Grüßen
Nico Golde
AW: Ihre Anfrage nach dem UIG vom 13.04.2019 [#130950] Sehr geehrte<< Anrede >> danke schön für ihre …
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Nico Golde
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem UIG vom 13.04.2019 [#130950]
Datum
24. Juni 2019 03:09
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke schön für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Nico Golde Anfragenr: 130950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Strahlenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juni 2019 03:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.