26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(26. CoBeLVO) vom 8. September 2021 (→ https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/26._CoBeLVO/210908_26_CoBeLVO.pdf)
stellen Sie (→ https://fragdenstaat.de/anfrage/intensivbettenkapazitat-grundlage-leitindekator-belastungswert-1/) den Belastungswert fast.

In §1 (6) steht:
„ Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.“

Der Begriff „Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz“ wird nicht genauer spezifiziert.

§20 (1) spezifiziert:
„(1) Zur zentralen landesweiten Information der Landesregierung und zur Koordination der Behandlungskapazitäten erfassen alle in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung tätigen stationären Einrichtungen fortlaufend, mindestens einmal täglich, die COVID-19-Fallzahlen, die belegten und verfügbaren Intensivbetten sowie die belegten und verfügbaren Beatmungsplätze sowie die Anzahl der mit Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung belegten Intensivbetten und Beatmungsplätze und melden diese Daten täglich elektronisch an das Informationssystem „Zentrale Landesweite Behandlungskapazitäten (ZLB)“ der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland und an das COVID-19-Register Rheinland-Pfalz.“

In Antwort auf Anfrage #228303 (→ https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-covid-19-an-intensivkapazitat-26-cobelvo-1/633292/anhang/CoVID-19LageindenKrankenhusern_AfLandestransparenzG_CH_KJ_konvertiert_geschwaerzt.pdf)
geben Sie zur Antwort auf die Frage nach der zugrunde gelegten Intensivbettenkapazität die Antwort:
„Bezugsgröße ist die Zahl der Intensivbetten der Krankenhäuser laut dem jeweiligen Versorgungsauftrag.“

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie mir zukommen zu lassen:
1.) Begründung warum hier abweichend von §20 (1) nicht die täglich an das ZLB gemeldeten verfügbaren Intensivbetten,
sondern die Zahl der Intensivbetten laut dem Versorgungsauftrag verwendet wird.
2.) Alle Aktenzeichen von Beschlüssen, Aktennotizen, … die zu dieser Entscheidung geführt haben.
3.) Verfügungsstellung der in (2.) angefragten Dokumente.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Corona Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz schreibt in §1 nicht explizit fest was der Begriff „Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz“ bedeuten soll.

In §20 wird festgelegt das die tagesaktuellen Kapazitäten von Intensivbetten zu erfassen sind.

Das Land berechnet den Belastungswert aber nach Kapazitätsvorgaben des Versorgungsauftrages. Dieser wird derzeit jedoch um ca. 30% der Betten unterschritten.

Eine tagesaktuelle Auswertung auf Basis der Daten des Divi Intensivregisters finden sie unter: https://covid.computer42.org/RLP-ITS/RL…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsver…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert - [#231715]
Datum
25. Oktober 2021 17:14
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (26. CoBeLVO) vom 8. September 2021 (→ https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/26._CoBeLVO/210908_26_CoBeLVO.pdf) stellen Sie (→ https://fragdenstaat.de/anfrage/intensivbettenkapazitat-grundlage-leitindekator-belastungswert-1/) den Belastungswert fast. In §1 (6) steht: „ Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.“ Der Begriff „Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz“ wird nicht genauer spezifiziert. §20 (1) spezifiziert: „(1) Zur zentralen landesweiten Information der Landesregierung und zur Koordination der Behandlungskapazitäten erfassen alle in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung tätigen stationären Einrichtungen fortlaufend, mindestens einmal täglich, die COVID-19-Fallzahlen, die belegten und verfügbaren Intensivbetten sowie die belegten und verfügbaren Beatmungsplätze sowie die Anzahl der mit Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung belegten Intensivbetten und Beatmungsplätze und melden diese Daten täglich elektronisch an das Informationssystem „Zentrale Landesweite Behandlungskapazitäten (ZLB)“ der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland und an das COVID-19-Register Rheinland-Pfalz.“ In Antwort auf Anfrage #228303 (→ https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-covid-19-an-intensivkapazitat-26-cobelvo-1/633292/anhang/CoVID-19LageindenKrankenhusern_AfLandestransparenzG_CH_KJ_konvertiert_geschwaerzt.pdf) geben Sie zur Antwort auf die Frage nach der zugrunde gelegten Intensivbettenkapazität die Antwort: „Bezugsgröße ist die Zahl der Intensivbetten der Krankenhäuser laut dem jeweiligen Versorgungsauftrag.“ Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie mir zukommen zu lassen: 1.) Begründung warum hier abweichend von §20 (1) nicht die täglich an das ZLB gemeldeten verfügbaren Intensivbetten, sondern die Zahl der Intensivbetten laut dem Versorgungsauftrag verwendet wird. 2.) Alle Aktenzeichen von Beschlüssen, Aktennotizen, … die zu dieser Entscheidung geführt haben. 3.) Verfügungsstellung der in (2.) angefragten Dokumente. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/ Postanschrift H.-Dirk Schmitt << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Schmitt, vielen Dank für Ihre Eingabe. Wir beziehen wie folgt Stellung: Sie erkundigen sich …
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: 26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert - [#231715]
Datum
10. November 2021 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt, vielen Dank für Ihre Eingabe. Wir beziehen wie folgt Stellung: Sie erkundigen sich nach der Berechnungsmethode für den Belastungswert und der entsprechenden Begründung. Der Belastungswert berechnet sich als Bruch aus der taggenauen Anzahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten (Zähler) und den verfügbaren Intensivbetten laut Versorgungsauftrag (Nenner). § 20 Abs. 1 der CoBeLVO regelt insofern auch die Meldung der für den Zähler relevanten Daten an das Covid-19 Register RLP, aus dem diese sodann zur Berechnung des Belastungswertes ausgelesen werden. Insofern wird nicht von § 20 CoBeLVO abgewichen, sondern dieser wird - wie seinem Titel schon zu entnehmen - zur Berechnung der Behandlungskapazitäten herangezogen. Eine Abweichung von § 20 CoBeVO besteht nicht, insofern existieren keine diesbezüglichen Beschlüsse oder Aktennotizen. Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gehen sie auf meine Anfrage ein und weichen sie bitte nicht einer Antwort au…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: 26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert - [#231715]
Datum
10. November 2021 17:31
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gehen sie auf meine Anfrage ein und weichen sie bitte nicht einer Antwort aus. Ihre Antwort ist inhaltlich und formal (Struktur der Teilfragen wird ignoriert) ungenügend. Die Fragestellung war: 1.) Begründung warum hier abweichend von §20 (1) nicht die täglich an das ZLB gemeldeten verfügbaren Intensivbetten, sondern die Zahl der Intensivbetten laut dem Versorgungsauftrag verwendet wird. 2.) Alle Aktenzeichen von Beschlüssen, Aktennotizen, … die zu dieser Entscheidung geführt haben. 3.) Verfügungsstellung der in (2.) angefragten Dokumente. In §1 (6) steht: „ Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.“ Der Begriff „Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz“ wird weder hier, noch an anderer Stelle genauer spezifiziert. Die Interpretation muss daher nachträglich in Ihrer Behörde festgelegt worden sein. Der einzige Hinweis auf eine Interpretation entsprechend CoBeLVO ist implizit in §20 enthalten: „Zur zentralen landesweiten Information der Landesregierung und zur Koordination der Behandlungskapazitäten erfassen alle in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung tätigen stationären Einrichtungen fortlaufend, mindestens einmal täglich, die COVID-19-Fallzahlen, die belegten und verfügbaren Intensivbetten sowie die belegten und verfügbaren Beatmungsplätze, …“ Sie haben: zu 1.) Keine Begründung geliefert warum sie §1 so interpretieren das als Nenner die „verfügbaren Intensivbetten laut Versorgungsauftrag“ anzusetzen ist. Dieser Wert weicht um ca. 30% von den im DiVi Intensivregister gemeldeten verfügbaren Betten ab. Einen tagesaktuellen Vergleich mit den Daten des Divi Intensivregister finden sie unter https://covid.computer42.org/RLP-ITS/RLP-ITS-Covid19.html#VergleichBelastungswert. zu 2./3.) Die Festsetzung des Nenners in §1 ist „Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz„ Hier steht nicht „den verfügbaren Intensivbetten laut Versorgungsauftrag“. Bitte geben sie Aktenzeichen von Beschlüssen, Aktennotizen oder andere Schriftstücke die ihre Interpretation „laut Versorgungsauftrag“ festlegen als Basis ihrer Berechnung. Bitte holen sie dies zeitnah nach. Die Öffentlichkeit hat ein hohes Interesse zu erfahren ob sie richtig in Warnstufe 1 (keine Maskenpflicht in Unterricht) oder wie nach Divi Daten seit 30.10. (sofern die Inzidenz im Kreisgebiet 100 überschreitet) in Warnstufe 2, befindet. Dann würde zumindest eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen gelten. Gerade als Bürger einer kleinen Stadt in der seit 1.9.2021 mindestens 9 Bürger an Corona verstorben sind ist diese Nachfrage keine „Spielerei“ und hat das Anrecht ernsthaft und mit Wertschätzung gegenüber den Bürgern beantwortet zu werden. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
10. November 2021 17:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231715/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gestellten Fragen weder inhaltlich noch formal (der Fragestruktur folgend) beantwortet wurde. Die inhaltlich korrelierende Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/intensivbettenkapazitat-grundlage-leitindekator-belastungswert-1/ auch nach ihrer Vermittlung nicht beantwortet wurde. Es ist zu befürchten das eine Antwort hier ebenso verschleppt werden soll. Die derzeitige Berechnung des Belastungswertes senkt diesen um ca. 30% gegenüber einer Berechnung auf tagesaktuellen Kapazitäten. Auswirkung dieser kreativen Interpretation der CoBeLVO ist das der Belastungswert seit 30.10.2021 unter dem Schwellwert 6% verbleibt. Dies bedingt das den Landkreisen mit Inzidenz >100 weitergehende Schutzmaßnahmen (Warnstufe 2) versagt werden. Die Warnstufe 2 beinhaltet eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen. Das Thema erübrigt sich auch nicht in den nächsten Wochen. Derzeit muss der Belastungswert nach Intensivregister berechnet auf einen Wert über 8,59% steigen, damit auch in der Interpretation des Ministeriums der Schwellwert 6% erreicht wird. Bei der nachfolgenden Stufe 3 – Schwellwert 12% – muss die Berechnung nach tagesaktuellen Kapazitäten sogar auf über 17% steigen. Eine tagesaktuelle Auswertung bzgl. Intensivbetten und Belastungswert finden sie unter https://covid.computer42.org/RLP-ITS/RLP-ITS-Covid19.html. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anhänge: - 231715.pdf Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswe…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
28. November 2021 16:48
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ vom 25.10.2021 (#231715) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Ihrer Antwort vom 10.11.2021 habe ich noch am gleichen Tage widersprochen. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
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Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
28. November 2021 16:48
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231715/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meinen Widerspruch das die Anfrage nicht inhaltlich ausreichend beantwortet sei ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anhänge: - 231715.pdf Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
9. Dezember 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.datenschutz.rlp.de E-Mail:                 <<E-Mail-Adresse>> Telefon:              (06131) 8920 141 Telefax:               (06131) 8920 299 Datum: 09.12.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.209 Sehr geehrter Herr Schmitt, Ihre Vermittlungsanfrage habe ich geprüft und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass meiner Behörde eine Vermittlung vorliegend nicht möglich ist. Dem liegen folgende rechtliche Erwägungen zugrunde: Der Antrag muss die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen (§ 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG). Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht (Nr. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz). Vorliegend nannten Sie der angefragten Stelle nicht Ihren vollständigen Namen, sondern kürzten Ihren Vornamen mit H.-Dirk ab. Mangels Offenlegung Ihres vollständigen Namens enthält Ihr Antrag nicht Ihre Identität mit der Folge, dass eine formale Antragsvoraussetzung nicht vorliegt. Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag nicht bearbeitet werden (Nr. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz). Vor diesem Hintergrund liegt kein Verstoß gegen die Vorgaben des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz vor. Der Vorgang wird damit geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
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Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
10. Dezember 2021 11:21
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231715/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die die Nichtbeantwortung durch das Ministeriums nicht aufgrund des leicht abgekürzten Namens erfolgte. Die (übliche) Postanschrift war mitgeteilt. Der vollständige Namen ist: Heinz-Dirk Schmitt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anhänge: - 231715.pdf Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, Bevor weitere Irritationen aufkommen – der ausgeschriebene vollständige Name ist …
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Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
10. Dezember 2021 11:30
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bevor weitere Irritationen aufkommen – der ausgeschriebene vollständige Name ist Heinz-Dirk Schmitt. Ich bitte im vollständige Beantwortung dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/ Postanschrift H.-Dirk Schmitt << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.…
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Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
10. Dezember 2021 14:20
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.datenschutz.rlp.de E-Mail:                 <<E-Mail-Adresse>> Telefon:              (06131) 8920 141 Telefax:               (06131) 8920 299 Datum: 10.12.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.209 Sehr geehrter Herr Schmitt, mit der nachfolgenden E-Mail bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem Antrag auf Informationszugang. Sie haben der angefragten Stelle Ihren vollständigen Namen mit E-Mail vom heutigen Tag genannt und damit nach Maßgabe von § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG Ihre Identität offengelegt. Die Bearbeitungsfrist von einem Monat nach § 12 Abs. 3 S. 1 LTranspG begann hierdurch zu laufen. Eine Vermittlung ist mir daher gegenwärtig nicht möglich. Sollte Ihre Anfrage nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch nicht bzw. nicht rechtskonform bearbeitet worden sein, können Sie mich gerne erneut zwecks Vermittlung anschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswe…
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Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ [#231715]
Datum
12. Dezember 2021 16:08
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -“ vom 25.10.2021 (#231715) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Heinz-Dirk Schmitt Anfragenr: 231715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231715/ Postanschrift Heinz-Dirk Schmitt << Adresse entfernt >>