26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert -
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(26. CoBeLVO) vom 8. September 2021 (→ https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/26._CoBeLVO/210908_26_CoBeLVO.pdf)
stellen Sie (→ https://fragdenstaat.de/anfrage/intensivbettenkapazitat-grundlage-leitindekator-belastungswert-1/) den Belastungswert fast.
In §1 (6) steht:
„ Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.“
Der Begriff „Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz“ wird nicht genauer spezifiziert.
§20 (1) spezifiziert:
„(1) Zur zentralen landesweiten Information der Landesregierung und zur Koordination der Behandlungskapazitäten erfassen alle in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung tätigen stationären Einrichtungen fortlaufend, mindestens einmal täglich, die COVID-19-Fallzahlen, die belegten und verfügbaren Intensivbetten sowie die belegten und verfügbaren Beatmungsplätze sowie die Anzahl der mit Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung belegten Intensivbetten und Beatmungsplätze und melden diese Daten täglich elektronisch an das Informationssystem „Zentrale Landesweite Behandlungskapazitäten (ZLB)“ der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland und an das COVID-19-Register Rheinland-Pfalz.“
In Antwort auf Anfrage #228303 (→ https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-covid-19-an-intensivkapazitat-26-cobelvo-1/633292/anhang/CoVID-19LageindenKrankenhusern_AfLandestransparenzG_CH_KJ_konvertiert_geschwaerzt.pdf)
geben Sie zur Antwort auf die Frage nach der zugrunde gelegten Intensivbettenkapazität die Antwort:
„Bezugsgröße ist die Zahl der Intensivbetten der Krankenhäuser laut dem jeweiligen Versorgungsauftrag.“
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie mir zukommen zu lassen:
1.) Begründung warum hier abweichend von §20 (1) nicht die täglich an das ZLB gemeldeten verfügbaren Intensivbetten,
sondern die Zahl der Intensivbetten laut dem Versorgungsauftrag verwendet wird.
2.) Alle Aktenzeichen von Beschlüssen, Aktennotizen, … die zu dieser Entscheidung geführt haben.
3.) Verfügungsstellung der in (2.) angefragten Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Corona Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz schreibt in §1 nicht explizit fest was der Begriff „Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz“ bedeuten soll.
In §20 wird festgelegt das die tagesaktuellen Kapazitäten von Intensivbetten zu erfassen sind.
Das Land berechnet den Belastungswert aber nach Kapazitätsvorgaben des Versorgungsauftrages. Dieser wird derzeit jedoch um ca. 30% der Betten unterschritten.
Eine tagesaktuelle Auswertung auf Basis der Daten des Divi Intensivregisters finden sie unter: https://covid.computer42.org/RLP-ITS/RL…
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Oktober 2021
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27. November 2021
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