§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor.

§ 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO.

Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim MDR eingeht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 3 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#32221]
Datum
24. Juli 2018 01:24
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor. § 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim MDR eingeht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstrec…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: § 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#32221]
Datum
25. August 2018 09:14
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 24.07.2018 (#32221) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 32221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#32221] [#32221]
Datum
23. September 2018 08:09
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32221 Der MDR antwortet nicht. Ich bitte Sie, den MDR aufzufordern, mir die Frage zu einer Dienstanweisung zu beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 32221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen beim Mitteldeutschen Rundfunk über FragDenStaat SACHSEN-ANHALT Landesbeauf…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen beim Mitteldeutschen Rundfunk über FragDenStaat
Datum
19. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
6,4 MB
SACHSEN-ANHALT Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Postfach 19 47 • 39009 Magdeburg Herrn *** Hamburg Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen beim Mitteldeutschen Rundfunk über FragDenStaat Anlage: 1 Sehr geehrter Herr Pinz, für Ihre Eingabe in o. g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich von einem Tätigwerden absehe, da auf den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) das Informationszugangsgesetz Sach- sen-Anhalt (IZG LSA) sowohl nach der Literatur als auch nach der Recht- sprechung keine Anwendung findet. In der Literatur wird dies daraus abgeleitet, dass für den MDR nach dem MDR-Staatsvertrag sächsisches Recht gilt, so dass das IZG LSA als sach- sen-Anhaltisches Landesrecht nicht zur Anwendung kommt. Da Sachsen wiederum kein Informationsfreiheitsgesetz besitzt, besteht nach dem sächsi- schen Landesrecht kein Informationszugangsanspruch. Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts soll es sich bei den Regelungen des MDR-Staatsvertrags um abschließende Regelungen handeln, die einen Rückgriff auf das IZG LSA nicht vorsehen (OVG Sachsen, Urteil vom 2. Februar 2018, Az.: 3 A 755/17). 2 Ihr Antrag auf Informationszugang hat daher keine Aussicht auf Erfolg. Anliegend übersende ich Ihnen das Urteil des OVG Sachsen, in dem auch die Auffassung der Literatur wiedergegeben wird, zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstrec…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 24.07.2018 [#32221]
Datum
23. Oktober 2018 15:27
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 24.07.2018 (#32221) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 32221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche und schnelle Antwort. Auch wenn das IZG LSA…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung#2 bei Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#32221] [#32221]
Datum
23. Oktober 2018 17:01
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche und schnelle Antwort. Auch wenn das IZG LSA keine Anwendung findet, ist es dem MDR trotzdem gestattet, Antworten zu geben. Ich möchte Sie daher nochmals bitten - auch ohne Bezug zum IZG LSA - einen Vermittlungsversuch zu starten. Es handelt sich ja nun nur um eine Auskunft zu einer behördengleichenden Dienstanweisung, die kein Preisgeben von geheimen oder rechtlich zweifelhaften Dokumenten erfordert. Im "schlimmsten" Fall bekomme ich die Auskunft, dass ich keine Auskunft bekommen werde... Ehrlich gesagt, ist es mir etwas unheimlich, dass der - immerhin "öffentlich rechtlich" genannte MDR hier als "Phantom im Hintergrund" fast automatisiert andere Stellen Erklärungen abgeben lässt. Viele Grüße aus Hamburg Sebastian Pinz Anfragenr: 32221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstrec…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#32221]
Datum
13. Februar 2019 01:22
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 24.07.2018 (#32221) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 173 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 32221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den ei…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#32221]
Datum
12. Dezember 2019 22:41
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 24.07.2018 (#32221) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 475 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 32221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/32221 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vol…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erinnerung Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#32221]
Datum
10. Juni 2020 07:50
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 24.07.2018 (#32221) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 656 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 32221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/32221 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>