§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor. § 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO.
Ich bitte um Auskunft darüber, wie es geregelt ist wenn ein Zwangsbeitragsgesamtschuldner einen solchen Antrag für die Aufteilung des Rundfunkbeitrags für sich stellen will. Der NDR hält dafür kein online- Formular vor. Soll der Antrag bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt gestellt werden oder leistet die Finanzbehörde dafür Amtshilfe?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. September 2018
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5. Oktober 2018
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