§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil

Anfrage an: NDR

Das Hamburger Landesgesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach §44 Abgabenordnung im §2(3) Satz 1 vor.

§44 AO weist auf den § 268 AO hin, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus §268 ff. AO.

Wie ist diese Aufteilungsmöglichkeit geregelt? Gibt es einen Vordruck dazu oder soll der Antrag formlos gestellt werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#24668]
Datum
22. September 2017 10:52
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Hamburger Landesgesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach §44 Abgabenordnung im §2(3) Satz 1 vor. §44 AO weist auf den § 268 AO hin, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus §268 ff. AO. Wie ist diese Aufteilungsmöglichkeit geregelt? Gibt es einen Vordruck dazu oder soll der Antrag formlos gestellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: §268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#24668]
Datum
24. Oktober 2017 07:43
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: §268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#24668]
Datum
17. November 2017 01:28
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
16. Dezember 2017 02:46
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24668 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben den NDR um Übersendung eines Formulars gebeten, nachdem bei Gesamtschuldnern d…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
22. Dezember 2017 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben den NDR um Übersendung eines Formulars gebeten, nachdem bei Gesamtschuldnern die Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Gesamtschuldanteil beantragt werden kann. Sie haben den NDR gefragt, ob es im Hinblick auf die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen ein entsprechendes Formular existiert. Der NDR ist aus grundsätzlichen Erwägungen wohl nicht dazu verpflichtet, auf HmbTG-Anträge zu reagieren, da er als Mehrländeranstalt wohl nur durch eine Regelung im NDR-Staatsvertrag verpflichtet werden könnte. Gleichwohl habe ich den NDR angeschrieben und die Übersendung eines Formularblatts oder die Mitteilung, dass ein solches nicht existiert, angeregt. Ihre Eingabe wird hier geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
12. Januar 2018 17:33
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit öffne ich die Anfrage wieder. Folgendes kann nicht so stehen gelassen werde…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
12. Januar 2018 17:46
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit öffne ich die Anfrage wieder. Folgendes kann nicht so stehen gelassen werden: Sie schrieben: (Zitat) "Der NDR ist aus grundsätzlichen Erwägungen wohl nicht dazu verpflichtet, auf HmbTG-Anträge zu reagieren, da er als Mehrländeranstalt wohl nur durch eine Regelung im NDR-Staatsvertrag verpflichtet werden könnte." Im Hamburger Abendblatt vom 27.09.2016 stand jedoch zu lesen: (Zitat NDR Sprecher Gartzke: "Seit Jahren wendet der NDR das Hamburgische Transparenzgesetz auf sich an, erteilt also Auskünfte im gesetzlichen Umfang, ohne dass es eines gesetzlichen Zwangs bedürfte." Meine Anfrage sollte also beantwortbar sein. Zudem ist es höchst unfreundlich vom NDR, nach belieben gar nicht zu antworten. Es gibt immerhin noch die Möglichkeit der Negativantwort. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung: Der NDR ist mangels eindeutiger Regelung im Er…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
15. Januar 2018 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung: Der NDR ist mangels eindeutiger Regelung im Errichtungsstaatsvertrag nicht nach dem HmbTG zu einer Antwort auf Ihre Fragen verpflichtet. Es besteht keine entsprechende, gesetzliche Pflicht. Das von Ihnen angeführte Zitat eines NDR-Sprechers führt nicht zu einem anderen Ergebnis. Danach wendet der NDR das HmbTG ohne entsprechende gesetzliche Pflicht an. Es besteht also keine gesetzliche Pflicht. Soweit Sie ausführen, dass Ihre Anfrage "beantwortbar" sein sollte, hat dies keine Auswirkungen auf das Bestehen einer gesetzlichen Pflicht. Soweit Sie mitteilen, dass das Verhalten des NDR "unfreundlich" sei, hat dies keine Auswirkungen auf das Bestehen einer gesetzlichen Pflicht. Ein weitergehender Austausch der unterschiedlichen Rechtsansichten ist nicht zielführend. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden und Ihre Rechtsauffassung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies war unsere letzte Mitteilung in dieser konkreten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die Kontaktdaten des für diesen konkreten Fall zuständigen Ge…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
15. Januar 2018 11:51
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die Kontaktdaten des für diesen konkreten Fall zuständigen Gerichts mit. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, für die Frage, welche Pflichten dem NDR nach dem HmbTG zukommen, dürfte folgendes Gerich…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
15. Januar 2018 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, für die Frage, welche Pflichten dem NDR nach dem HmbTG zukommen, dürfte folgendes Gericht zuständig sein: Verwaltungsgericht Hamburg Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
17. Februar 2018 01:22
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreihei…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
13. März 2018 13:11
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hiermit mit Nachdruck auf, nicht für den NDR zu antworten, sondern den NDR schnellstmöglich aufzufordern, mir die Mitteilung, dass der NDR nicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) antworten wird, obwohl er im Hamburger Abendblatt vom 27.09.2016 veröffentlichen liess: (Zitat NDR Sprecher Gartzke: "Seit Jahren wendet der NDR das Hamburgische Transparenzgesetz auf sich an, erteilt also Auskünfte im gesetzlichen Umfang, ohne dass es eines gesetzlichen Zwangs bedürfte" über diese Plattform oder per Briefpost zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
15. April 2018 10:02
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 174 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
28. Mai 2018 00:39
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 217 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
5. Juli 2018 23:30
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 255 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
9. August 2018 10:06
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 290 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
13. September 2018 01:39
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 325 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreck…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
25. Oktober 2018 17:32
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 367 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Information an die Polizei Hamburg betreffs ungeklärter Gesamtschuldnerschaft / Mordprozess Bayern [#24668] Sehr g…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Information an die Polizei Hamburg betreffs ungeklärter Gesamtschuldnerschaft / Mordprozess Bayern [#24668]
Datum
25. Oktober 2018 20:43
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie den im Anhang befindlichen Informationstext an die Polizei Hamburg zur Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft in Bayern zur Kenntnis. Ich fordere den NDR nun dringend auf, Auskunft über die Aufteilungsmöglichkeiten der Gesamtschuld auf die einzelnen Gesamtschuldner zu geben, wie § 268 AO es beschreibt. Sinn der Pflicht einer Aufteilungsmöglichkeit einer gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtschuld ist es, bei Uneinigkeit der Betroffenen in prekären Beziehungs- und Finanzsituationen weiteren Verschlimmerungen der Situation vorzubeugen, indem jedem Beteiligten auf Antrag nur seine eigenen Schuldanteile bei Vollstreckung angerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - freie-und-hansestadt-hamburg-online_1.jpg Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Erinnerung Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#2…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung Anfrage „§ 268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668]
Datum
13. Februar 2019 01:20
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 478 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie erhalten eine Kopie meines Schreibens an den Datenschutzbeauftragten NRW …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#24668] [#24668]
Datum
13. Oktober 2019 13:25
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie erhalten eine Kopie meines Schreibens an den Datenschutzbeauftragten NRW zur Kenntnisnahme und Bearbeitung. Meine Anfrage an den WDR wurde von dort aus an den NDR zur Bearbeitung gesendet. Bitte fordern Sie den NDR erneut auf, die Frage zu beantworten. Zitat: "Sehr geehrte<< Anrede >> Der WDR verweigert mir den Informationszugang aus folgenden Gründen: - Ich führe aktuell eine Klage in der Gesamtschuldnerfrage vor dem VG Hamburg um den Sachverhalt der Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags zu klären. -Ich beteilige mich aktiv und sachlich an Internetforen, die sich speziell mit der Kritik am Rundfunkbeitrag auseinandersetzen. Eine Gefährdung der Verwaltung oder anderer staatlichen Institutionen durch den gewünschten Informationszugang sehe ich nicht. Vielmehr hat die Behörde bei Ermittlung eines Sachverhaltes eher mitzuwirken, wenn sie Kenntnis darüber erhält, dass die Beantwortung sachaufklärend für ein Verfahren wirken würde, als den Informationszugang zu blockieren." Zitat Ende Alle Dokumente zu der Anfrage an den WDR sind unter https://fragdenstaat.de/a/33343 gespeichert. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 24668.pdf - 2018-10-25_2-freie-und-hansestadt-hamburg-online_1.jpg Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eig…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) [#24668]
Datum
26. Oktober 2019 12:01
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „§268 AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 22.09.2017 (#24668) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/24668 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>