§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil

Das Hamburger Landesgesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen
eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach §44 Abgabenordnung im §2(3) Satz
1 vor.
§44 AO weist auf den § 268 AO hin, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der
Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der
beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus §268 ff. AO.
Wie ist diese Aufteilungsmöglichkeit geregelt? Gibt es einen Vordruck dazu oder soll der Antrag
formlos gestellt werden?

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  • Datum
    7. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#33340]
Datum
7. September 2018 12:49
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Hamburger Landesgesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach §44 Abgabenordnung im §2(3) Satz 1 vor. §44 AO weist auf den § 268 AO hin, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus §268 ff. AO. Wie ist diese Aufteilungsmöglichkeit geregelt? Gibt es einen Vordruck dazu oder soll der Antrag formlos gestellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstrecku…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: §268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#33340]
Datum
9. Oktober 2018 12:58
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 07.09.2018 (#33340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstrecku…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: §268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#33340]
Datum
13. Februar 2019 01:24
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 07.09.2018 (#33340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§268AO Antrag auf Beschränkung der Volls…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: §268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#33340]
Datum
14. Oktober 2019 14:05
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 07.09.2018 (#33340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 371 Tage überschritten. Inzwischen benötige ich die behördliche Information für eine verwaltungsgerichtliche Klage, die das Thema betrifft. Ich bitte um Sachaufklärung. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>