§268AO Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil
Das Hamburger Landesgesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen
eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach §44 Abgabenordnung im §2(3) Satz
1 vor.
§44 AO weist auf den § 268 AO hin, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der
Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der
beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus §268 ff. AO.
Wie ist diese Aufteilungsmöglichkeit geregelt? Gibt es einen Vordruck dazu oder soll der Antrag
formlos gestellt werden?
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. September 2018
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9. Oktober 2018
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