27. BIschV
wir sind Hersteller von Kremationsanlagen. In letzter Zeit wird sehr häufig über die Emissionen solcher Anlagen und deren gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte diskutiert. Die unter Ihrer Obhut stehende 27. Bundesimmissionsschutzverordnung schreibt diesbezüglich Grenzwerte vor, die aus unserer Sicht auch völlig ausreichend sind. Da wir jedoch ein Unternehmen sind, das auch längerfristig und vorausschauend planen möchte, würden wir gerne von Ihnen wissen, ob aus Ihrer Sicht tatsächlich über Anpassungen der bereits existierenden Grenzwerte nachgedacht wird, oder noch ein zusätzlicher Grenzwert (häufig wird Quecksilber genannt) eingeführt werden soll. Von Interesse für uns ist dabei vor allem in welchem Zeitraum aus Ihrer Sicht mit einer Novellierung der 27. BImSchV zu rechnen ist oder ob aus Ihrer Sicht bestenfalls die bereits existierenden Grenzwerte bis auf weiteres unverändert bleiben?
Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind wir mit dem Hinweis, dass bei diesem keinerlei Informationen zu zukünftigen Änderungen vorliegen, an Sie verwiesen worden.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Juni 2018
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17. Juli 2018
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