§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart

1. Die "Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart" vom 07.10.2020 (https://www.stuttgart.de/medien/ibs/Allgemeinverfuegung_OB-Kandidatenvorstellung.pdf) mit der ausführlichen Begründung.

2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die "Allg…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
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Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart [#201011]
Datum
16. Oktober 2020 23:05
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die "Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart" vom 07.10.2020 (https://www.stuttgart.de/medien/ibs/Allgemeinverfuegung_OB-Kandidatenvorstellung.pdf) mit der ausführlichen Begründung. 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde. Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201011/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung I…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart [#201011]
Datum
22. November 2020 11:10
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ vom 16.10.2020 (#201011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201011/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011] [#201011]
Datum
30. November 2020 21:50
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201011/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet hat und auch nach einer Erinnerung eine Woche später noch immer nicht beantwortet hat. Die Anfrage erfolgte am 16.10.2020, die Frist endete am 21.11.2020, die Erinnerung wurde am 22.11.2020 versendet. Ausweislich des Sendeprotokolls von FragDenStaat sind die E-Mails zugestellt worden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201011.pdf Anfragenr: 201011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201011/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011] [#201011]
Datum
30. November 2020 21:50
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Poststelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon: 0711/615541-0 Telefax: 0711/615541-15 Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Empfangsbestätigung pro Tag erhalten. Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/)[geschwärzt] Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/). ------------------------------------ We hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely Post office The Commissioner for Data Protection and Freedom of Information Baden-Württemberg Office address: Königstraße 10 a, D-70173 Stuttgart Postal address: Postfach 10 29 32, D-70025 Stuttgart Phone (+49) 711 615541-0 Fax (+49) 711 615541-15 Email: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Twitter: https://www.twitter.com/lfdi_bw Please note that we will send you only one acknowledgement of receipt per day. General information: we recommend to take appropriate measures to prevent unauthorized access to confidential data. You can find our PGP key on our website: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/ For information on our privacy notice pursuant to Article 13 GDPR, please consult our webpage at the following address: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/
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Ihr Schreiben vom 30. November 2020 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 30. November 2020
Datum
16. Februar 2021 07:05
Status
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen ____________________________________________ Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011]
Datum
18. August 2021 18:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201011/ Mit Schreiben vom 16.02.2021 haben Sie die Behörde zur Stellungnahme aufgefordert. Ist die Stellungnahme zwischenzeitlich bei Ihnen eingetroffen? Ich bitte um Übersendung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201011.pdf - 2021-02-16_1-0221.4-15-134r1.pdf Anfragenr: 201011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201011/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011]
Datum
18. August 2021 18:20
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 18. August 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wi…
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 18. August 2021
Datum
25. August 2021 07:03
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011]
Datum
6. September 2021 21:35
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201011/ Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und möchte Sie weiterhin um Vermittlung bitten. Wie Sie ausführen, hat die Stadt Stuttgart mir bei der Anfrage #203095 geantwortet, mir alle Unterlagen übersandt zu haben. In der Nachricht bleibt es jedoch unklar, welche Anfragen genau gemeint sind. Nach meiner Erfahrung werden die IFG-Anfragen zum Themenkomplex "Allgemeinverfügungen zu Corona" von den unterschiedlichsten Stellen und Personen innerhalb der Stadtverwaltung beantwortet. Ich habe daher erhebliche Zweifel, dass bei der Beantwortung der Anfrage Anfrage #203095 Klarheit geherrscht hat, welche Anfrage noch alle offen sind und welche nicht. In Ihrer Vermittlungspraxis dürfte Ihnen sicherlich aufgefallen sein, dass die Prozess der Stadt Stuttgart zur Beantwortung von IFG-Anfragen nicht optimal sind. Alleine von mir sind ca. zehn Vermittlungsverfahren bei Ihnen anhängig. Weitere Anfragen anderer Personen sind mir ebenfalls bekannt. Zudem ist jede Allgemeinverfügung mit dem Hinweis versehen, dass die dazugehörige Begründung vor Ort eingesehen werden kann. Die begehrte Information ist also vorhanden. Das ist auch daran ersichtlich, dass bei späteren Anfragen bereits (teilweise) wieder Begründungen übersendet wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201011.pdf - 2021-02-16_1-0221.4-15-134r1.pdf - 2021-08-25_1-0221.4-15-134r1.pdf Anfragenr: 201011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201011/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011]
Datum
6. September 2021 21:35
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/134 - Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g.…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/134 -
Datum
22. September 2021 12:16
Status
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Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011]
Datum
24. September 2022 13:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201011/ In vorbezeichneter Angelegenheit habe ich seit über einem Jahr weder von Ihnen noch von der Behörde etwas gehört. Ich bitte um eine Sachstandmitteilung und das Verhalten der Behörde nach § 12 Abs. 6 LIFG zu beanstanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 201011.pdf - 2021-02-16_1-0221.4-15-134r1.pdf - 2021-08-25_1-0221.4-15-134r1.pdf - 2021-09-22_1-0221.4-15-134r1.pdf Anfragenr: 201011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201011/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart“ [#201011]
Datum
24. September 2022 13:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Frag den Staat #201012 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen das Antwortschreiben zu…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Frag den Staat #201012
Datum
9. November 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
27,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen das Antwortschreiben zur vorbezeichneten Anfrage. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frag den Staat #201012 [#201011] Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Auskunft zu Nr. …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frag den Staat #201012 [#201011]
Datum
13. November 2022 16:03
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Auskunft zu Nr. 2 meiner Anfrage vom 16.10.2020. Leider fehlt noch eine Übersendung der in Nr. 1 beantragten Information "Die "Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Stuttgart" vom 07.10.2020 (https://www.stuttgart.de/medien/ibs/Allgemeinverfuegung_OB-Kandidatenvorstellung.pdf) mit der ausführlichen Begründung." Ich bitte um Nachreichung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 201011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201011/

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Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Frag den Staat #201012 [#201011] Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser E- Mail übersend…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Frag den Staat #201012 [#201011]
Datum
2. Dezember 2022 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser E- Mail übersenden wir Ihnen die Begründung zur Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die OB-Kandidatenvorstellung am 20.10.2020 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle. Freundliche Grüße