§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf

1. Die "Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf" vom 06.11.2020 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/corona-pandemie-pflicht-zum-tragen-einer-mund-nasen-bedeckung-bei-veranstaltungen-sowie-beschraenkung-von-alkoholkonsum-und-verkauf.php.media/184950/AV_Mund_Nase_Alkoholverkauf.pdf) mit der ausführlichen Begründung.

2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die "Allg…
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Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf [#203099]
Datum
7. November 2020 10:07
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die "Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf" vom 06.11.2020 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/corona-pandemie-pflicht-zum-tragen-einer-mund-nasen-bedeckung-bei-veranstaltungen-sowie-beschraenkung-von-alkoholkonsum-und-verkauf.php.media/184950/AV_Mund_Nase_Alkoholverkauf.pdf) mit der ausführlichen Begründung. 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde. Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203099/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pf…
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Betreff
AW: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf [#203099]
Datum
11. Dezember 2020 15:58
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf“ vom 07.11.2020 (#203099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203099/
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf“ [#203099]
Datum
30. Mai 2021 15:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203099/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet hat und auch nach einer Erinnerung nicht beantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203099.pdf Anfragenr: 203099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203099/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf“ [#203099]
Datum
30. Mai 2021 15:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit -Az.: 0221.4-15/198- Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 30. M…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit -Az.: 0221.4-15/198-
Datum
24. Juni 2021 12:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
754,3 KB
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 30. Mai 2021. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Abteilung I - Zentraler Service Schreibdienst Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen sowie Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf“ [#203099]
Datum
19. August 2021 14:49
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203099/ Mit Schreiben vom 24.06.2021 haben Sie die Behörde zur Stellungnahme aufgefordert. Ist die Stellungnahme zwischenzeitlich bei Ihnen eingetroffen? Ich bitte um Übersendung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203099.pdf - 2021-06-24_1-0221.4-15-198r1.pdf Anfragenr: 203099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203099/
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Datum
19. August 2021 14:49
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
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Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/198 - Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g.…
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/198 -
Datum
22. September 2021 12:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
524,9 KB
Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Stuttgart
Ihre Anfrage 203099 an FragDen Staat (See attached file: AV mit Begründung.pdf) Freundliche Grüße
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage 203099 an FragDen Staat
Datum
27. September 2021 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
388,4 KB
(See attached file: AV mit Begründung.pdf) Freundliche Grüße