§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verlängerung der Sperrzeit für gastronomische Betriebe sowie weitergehende Beschränkung desAlkoholverkaufs zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus
1. Die "Allgemeinverfügung Verlängerung der Sperrzeit für gastronomische Betriebe sowie weitergehende Beschränkung des Alkoholverkaufs zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus" vom 20.10.2020 (https://www.stuttgart.de/medien/ibs/201020-Allgemeinverfuegung-Sperrzeit.pdf) mit der ausführlichen Begründung.
2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Oktober 2020
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24. November 2020
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