§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Akademiehof vom 14.10.2021

Anfrage an: Stadt Ludwigsburg

Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die die Allgemeinverfügung "Verweilverbot für den Akademiehof" vom 14.10.2021 und die dazugehörige Begründung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

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  • Datum
    21. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, au…
An Stadt Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Akademiehof vom 14.10.2021 [#231518]
Datum
21. Oktober 2021 20:56
An
Stadt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die die Allgemeinverfügung "Verweilverbot für den Akademiehof" vom 14.10.2021 und die dazugehörige Begründung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231518/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung …
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Betreff
AW: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Akademiehof vom 14.10.2021 [#231518]
Datum
23. November 2021 12:27
An
Stadt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Akademiehof vom 14.10.2021“ vom 21.10.2021 (#231518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231518/
Stadt Ludwigsburg
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitte…
Von
Stadt Ludwigsburg
Betreff
Ihre Anfrage § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Akademiehof vom 14.10.2021
Datum
23. November 2021 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass wir als Stadt Ludwigsburg natürlich unserer Bekanntmachungspflicht nachkommen wollen. Die Verfügung wurde ortsüblich bekannt gemacht und auch durch Plakate auf dem Akademiehof kommuniziert. Die Begründung des Verweilverbots war dementsprechend einsehbar und wurde auf Anfrage auch verschickt. Eine Veröffentlichung der Verfügung mit Begründung auf der Homepage der Stadt nach § 27a LVwVfG hatten wir bis zu Ihrem Schreiben ehrlicherweise noch nicht in Erwägung gezogen. Mittlerweile ist das Verweilverbot wieder außer Kraft getreten. Damit hat sich die Angelegenheit für uns vorerst erledigt. Sollte ein neues Verweilverbot in Betracht kommen, werden wir den genannten Paragraphen aber entsprechend berücksichtigen. Mit freundlichem Gruß

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Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrags…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Akademiehof vom 14.10.2021 [#231518]
Datum
23. November 2021 17:18
An
Stadt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231518/