§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Hotspot-Strategie des Landes Baden-Württembergmit dem Ziel der Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (Sars-CoV-2)
1. Die "Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Hotspot-Strategie des Landes Baden-Württemberg mit dem Ziel der Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (Sars-CoV-2)." vom 08.12.2020 (https://www.kreis-calw.de/media/custom/2442_7673_1.PDF?1607439270) mit der ausführlichen Begründung.
2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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