Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
wie viele aufmerksame Bürgerinnen und Bürger mit mir, informiere ich mich zu den von Ihnen verabschiedeten Ergänzungen zum Infektionsschutzgesetz.
In der aktuellen Version, die m. W. n. am 27.03.2020 verabschiedet wurde, fällt nach meinem Informationsstand in § 28 Abs. 1 IfSG Satz (3): „Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.” weg.
1. Bitte liefern Sie mir den aktuellen und vollständigen Gesetzestext dazu.
2. Bitte erklären Sie mir: Bedeutet das, wenn ich COVID-19 erkranke, kann ich gegen meinen Willen therapiert werden? Auch mit Maßnahmen, denen ich nicht zustimme? Meine Patientenverfügung wäre damit hinfällig?
Besten Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 185897
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