§ 28b Abs. 3 IfSG n.F.

Anweisungen, Hilfsweisungen und ähnliches an die Vorsteher und Vorsteherinnen der Finanzämter des Landes Brandenburg im Hinblick auf die Pflichten des § 28b Abs. 3 IfSG n.F. (ab 24.11.21).

Ergebnis der Anfrage

Es zeigt sich, daß selbst in den Landesverwaltungen nicht nur 1 Tag Vorbereitungszeit genügt hat. Vielmehr sind 3 Wochen (war meine bereits zuvor gestellte Anfrage Grund für das Tätigwerden der obersten Landesbehörde?) ins Land gegangen, bevor es tatsächlich einen Hinweis an die Vorsteher/-innen gab, insbesondere auch, daß das bbg PersVG nicht durch das IfSG außer Kraft gesetzt wurde, was von dem für mich zuständigen Personalratsvorsitzenden mir gegenüber vertreten wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 28b Abs. 3 IfSG n.F. [#234285]
Datum
1. Dezember 2021 16:24
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen, Hilfsweisungen und ähnliches an die Vorsteher und Vorsteherinnen der Finanzämter des Landes Brandenburg im Hinblick auf die Pflichten des § 28b Abs. 3 IfSG n.F. (ab 24.11.21).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234285/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E- Mail im MdFE. Ihr Antrag wurde zuständigke…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AW: § 28b Abs. 3 IfSG n.F. [#234285]
Datum
21. Dezember 2021 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E- Mail im MdFE. Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Justiziariat im Referat 11 weitergeleitet und wird hier derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
z Sabrina Baecker Ministerium der Finanzen und für Europa - Referat 11 – Heinrich- Mann- Allee 107 14473 Potsdam T…
Sabrina Baecker Ministerium der Finanzen und für Europa - Referat 11 – Heinrich- Mann- Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331/ 866 – 6172 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Zwischennachricht zu Ihrem Akteneinsichtsantrag hinsichtlich etwaiger Anweisungen des MdFE an die Finanzämter im S…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Akteneinsichtsantrag hinsichtlich etwaiger Anweisungen des MdFE an die Finanzämter im Sinne von § 28 Abs. 3 IfSG
Datum
29. Dezember 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrem o.g. Akteneinsichtsantrag. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr Antragsteller/in als Anlage zur E-Mail übersende ich Ihnen den Bescheid nebst Anlagen zu Ihrem unten genannt…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: § 28b Abs. 3 IfSG n.F. [#234285]
Datum
11. Januar 2022 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in als Anlage zur E-Mail übersende ich Ihnen den Bescheid nebst Anlagen zu Ihrem unten genannten Akteneinsichtsantrag. Der Bescheid nebst Anlagen gehen Ihnen ausschließlich per E-Mail zu. Mit freundlichen Grüßen