§ 28b Abs. 3 IfSG n.F.
Anweisungen, Hilfsweisungen und ähnliches an die Vorsteher und Vorsteherinnen der Finanzämter des Landes Brandenburg im Hinblick auf die Pflichten des § 28b Abs. 3 IfSG n.F. (ab 24.11.21).
Ergebnis der Anfrage
Es zeigt sich, daß selbst in den Landesverwaltungen nicht nur 1 Tag Vorbereitungszeit genügt hat. Vielmehr sind 3 Wochen (war meine bereits zuvor gestellte Anfrage Grund für das Tätigwerden der obersten Landesbehörde?) ins Land gegangen, bevor es tatsächlich einen Hinweis an die Vorsteher/-innen gab, insbesondere auch, daß das bbg PersVG nicht durch das IfSG außer Kraft gesetzt wurde, was von dem für mich zuständigen Personalratsvorsitzenden mir gegenüber vertreten wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Dezember 2021
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4. Januar 2022
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