29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wer ist Eigentümer*In des ehemalig französisch verwalteten Militärgeländes (29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen) im Waldgebiet Schindhau in Tübingen? Welche Behörden verwalten das Gelände heute in welcher Funktion? Wie wird es genutzt? Welche Personen bei Bund, Vermögensverwaltung, der Stadt und Forstverwaltung sind konkret zuständig und ansprechbar? Welche Arten gewerblicher Nutzung sind genehmigt? Sind neben den vorhandenen Nutzungsformen als Naherholungsort, dem Steinhandel und Steinmetz- und Steinbildhauermeisterbetrieb noch weitere Nutzungen genehmigt oder geduldet? An welche Parteien wird das Gelände derzeit zu welchen Konditionen verpachtet? Wie sind dazu entsprechende Pachtverträge und Verantwortliche zu ermitteln und einzusehen? Hat der Bund dem Pächter tatsächlich ohne öffentlichen Entscheid ein Vorkaufsrecht eingeräumt? Wenn ja, ist dieses für den Bund verbindlich? Gibt es inzwischen Planungen zur Nutzbarmachung des Standorts für die Bundesinitative Zukunft:Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Herzlichst und Hoffnungsvoll,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist Eigent…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen [#250495]
Datum
3. Juni 2022 00:49
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist Eigentümer*In des ehemalig französisch verwalteten Militärgeländes (29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen) im Waldgebiet Schindhau in Tübingen? Welche Behörden verwalten das Gelände heute in welcher Funktion? Wie wird es genutzt? Welche Personen bei Bund, Vermögensverwaltung, der Stadt und Forstverwaltung sind konkret zuständig und ansprechbar? Welche Arten gewerblicher Nutzung sind genehmigt? Sind neben den vorhandenen Nutzungsformen als Naherholungsort, dem Steinhandel und Steinmetz- und Steinbildhauermeisterbetrieb noch weitere Nutzungen genehmigt oder geduldet? An welche Parteien wird das Gelände derzeit zu welchen Konditionen verpachtet? Wie sind dazu entsprechende Pachtverträge und Verantwortliche zu ermitteln und einzusehen? Hat der Bund dem Pächter tatsächlich ohne öffentlichen Entscheid ein Vorkaufsrecht eingeräumt? Wenn ja, ist dieses für den Bund verbindlich? Gibt es inzwischen Planungen zur Nutzbarmachung des Standorts für die Bundesinitative Zukunft:Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Herzlichst und Hoffnungsvoll,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250495/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 7…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen [#250495]
Datum
8. Juli 2022 18:12
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen“ vom 03.06.2022 (#250495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. [geschwärzt] und [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 7…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen [#250495]
Datum
8. Juli 2022 18:14
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen“ vom 03.06.2022 (#250495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universitätsstadt Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Mit freundlichen …
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: 29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen [#250495]
Datum
13. Juli 2022 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Universitätsstadt Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> es hat einige Zeit gedauert bis die Zuständigkeit für die Bearbeitung Ihr…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
WG: 29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen [#250495]
Datum
10. August 2022 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es hat einige Zeit gedauert bis die Zuständigkeit für die Bearbeitung Ihrer Anfrage innerhalb der Stadtverwaltung geklärt war. Bitte entschuldigen Sie die daraus entstandene Verzögerung. Wir werden Ihre Anfrage, soweit uns entsprechende Unterlagen vorliegen und wir zur Auskunft berechtigt sind, beantworten. Sie baten aber darum, Sie vorab zu informieren, falls die Auskunft gebührenpflichtig sein sollte. Das Informationsfreiheitsgesetz berechtigt die informationspflichtige Stelle Gebühren und Auslagen nach dem jeweils maßgebenden Gebührenrecht zu erheben. Die Stadt Tübingen erhebt Gebühren nach ihrer auf der Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung i. V. m. den §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlassenen Gebührensatzung. Danach wird für die Information eine Gebühr in Höhe von 30 € in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie mir mit, ob dies für Sie in Ordnung ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Gebühr in Höhe von 30EUR bin ich, wenn zur Be…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen [#250495]
Datum
11. August 2022 08:41
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Gebühr in Höhe von 30EUR bin ich, wenn zur Bearbeitung nötig, gerne bereit zu tragen, und freue mich entsprechend auf Weiteres dazu. Herzlichst und Hoffnungsvoll, me. << Antragsteller:in >> Jade << Antragsteller:in >> mit Grüßen aus der Heaven Eleven.

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Universitätsstadt Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Wunsch entsprechend erhalten Sie unser Antwortschreiben auf diesem …
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: WG: 29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen [#250495]
Datum
11. August 2022 18:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Wunsch entsprechend erhalten Sie unser Antwortschreiben auf diesem Weg. Bitte beachten Sie den beigefügten Gebührenbescheid und überweisen Sie den Betrag unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der angegebenen Konten. Mit freundlichen Grüßen