29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist Eigentümer*In des ehemalig französisch verwalteten Militärgeländes (29 Garnisonsdepot Schindhau/ Schindhau 2, in 72072 Tübingen) im Waldgebiet Schindhau in Tübingen? Welche Behörden verwalten das Gelände heute in welcher Funktion? Wie wird es genutzt? Welche Personen bei Bund, Vermögensverwaltung, der Stadt und Forstverwaltung sind konkret zuständig und ansprechbar? Welche Arten gewerblicher Nutzung sind genehmigt? Sind neben den vorhandenen Nutzungsformen als Naherholungsort, dem Steinhandel und Steinmetz- und Steinbildhauermeisterbetrieb noch weitere Nutzungen genehmigt oder geduldet? An welche Parteien wird das Gelände derzeit zu welchen Konditionen verpachtet? Wie sind dazu entsprechende Pachtverträge und Verantwortliche zu ermitteln und einzusehen? Hat der Bund dem Pächter tatsächlich ohne öffentlichen Entscheid ein Vorkaufsrecht eingeräumt? Wenn ja, ist dieses für den Bund verbindlich? Gibt es inzwischen Planungen zur Nutzbarmachung des Standorts für die Bundesinitative Zukunft:Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Herzlichst und Hoffnungsvoll,
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juni 2022
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5. Juli 2022
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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