2G in Brandenburg

eine Aufstellung
1. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung tatsächlich ungeimpfter Personen angeschafft werden,
2. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung rechtlich ungeimpfter Personen (also solche, die mit anderen Impfstoffen als i.S.v. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV geimpft sind, bzw. solche, denen ihr Impfzeugnis verlustig gegangen ist) angeschafft werden,
3. ob eine entsprechende Ausschreibung erfolgen wird,
4. welches Motiv die Kennzeichnungen haben werden,
5. in welcher Höhe Anschaffungskosten hierfür vorgesehen sind,
6. aus welchem Haushaltstitel die Anschaffungen finanziert werden,
7. wie weit der Bau von Sammellagern für tatsächlich und/oder rechtlich ungeimpfte Personen fortgeschritten ist, sowie, welche Standorte dafür vorgesehen sind,
8. ob bei dem Bau der Sammellager mit anderen Bundesländern kooperiert wird,
9. in welcher Höhe Kosten für den Bau der Sammellager veranschlagt sind,
10. aus welchem Haushaltstitel der Bau finanziert wird,
11. mit welchen laufenden Kosten bei Betrieb der Sammellager gerechnet wird,
12. aus welchem Haushaltstitel der Betrieb der Sammellager finanziert wird,
13. ob geplant ist, die dort später einsitzenden Personen an den Betriebskosten zu beteiligen.

Ergebnis der Anfrage

Angeblich ist weder die Kennzeichnung von ungeimpften Personen noch die Einrichtung vor Sammellagern geplant.
Dies ist insbesondere dadurch fraglich geworden, als in den öffentlich-rechtlichen Medien zwischenzeitlich die Abspaltung ungeimpfter Personen aus der Gesellschaft gefordert wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2G in Brandenburg [#234528]
Datum
4. Dezember 2021 08:12
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung 1. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung tatsächlich ungeimpfter Personen angeschafft werden, 2. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung rechtlich ungeimpfter Personen (also solche, die mit anderen Impfstoffen als i.S.v. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV geimpft sind, bzw. solche, denen ihr Impfzeugnis verlustig gegangen ist) angeschafft werden, 3. ob eine entsprechende Ausschreibung erfolgen wird, 4. welches Motiv die Kennzeichnungen haben werden, 5. in welcher Höhe Anschaffungskosten hierfür vorgesehen sind, 6. aus welchem Haushaltstitel die Anschaffungen finanziert werden, 7. wie weit der Bau von Sammellagern für tatsächlich und/oder rechtlich ungeimpfte Personen fortgeschritten ist, sowie, welche Standorte dafür vorgesehen sind, 8. ob bei dem Bau der Sammellager mit anderen Bundesländern kooperiert wird, 9. in welcher Höhe Kosten für den Bau der Sammellager veranschlagt sind, 10. aus welchem Haushaltstitel der Bau finanziert wird, 11. mit welchen laufenden Kosten bei Betrieb der Sammellager gerechnet wird, 12. aus welchem Haushaltstitel der Betrieb der Sammellager finanziert wird, 13. ob geplant ist, die dort später einsitzenden Personen an den Betriebskosten zu beteiligen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234528/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr Antragsteller/in weder die Kennzeichnung der in Ihrer Anfrage genannten Personenkreise noch die Einrichtung …
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
WG: 2G in Brandenburg [#234528]
Datum
9. Dezember 2021 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in weder die Kennzeichnung der in Ihrer Anfrage genannten Personenkreise noch die Einrichtung von Sammellagern ist geplant. Mit freundlichen Grüßen