2G in Brandenburg
eine Aufstellung
1. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung tatsächlich ungeimpfter Personen angeschafft werden,
2. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung rechtlich ungeimpfter Personen (also solche, die mit anderen Impfstoffen als i.S.v. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV geimpft sind, bzw. solche, denen ihr Impfzeugnis verlustig gegangen ist) angeschafft werden,
3. ob eine entsprechende Ausschreibung erfolgen wird,
4. welches Motiv die Kennzeichnungen haben werden,
5. in welcher Höhe Anschaffungskosten hierfür vorgesehen sind,
6. aus welchem Haushaltstitel die Anschaffungen finanziert werden,
7. wie weit der Bau von Sammellagern für tatsächlich und/oder rechtlich ungeimpfte Personen fortgeschritten ist, sowie, welche Standorte dafür vorgesehen sind,
8. ob bei dem Bau der Sammellager mit anderen Bundesländern kooperiert wird,
9. in welcher Höhe Kosten für den Bau der Sammellager veranschlagt sind,
10. aus welchem Haushaltstitel der Bau finanziert wird,
11. mit welchen laufenden Kosten bei Betrieb der Sammellager gerechnet wird,
12. aus welchem Haushaltstitel der Betrieb der Sammellager finanziert wird,
13. ob geplant ist, die dort später einsitzenden Personen an den Betriebskosten zu beteiligen.
Ergebnis der Anfrage
Angeblich ist weder die Kennzeichnung von ungeimpften Personen noch die Einrichtung vor Sammellagern geplant.
Dies ist insbesondere dadurch fraglich geworden, als in den öffentlich-rechtlichen Medien zwischenzeitlich die Abspaltung ungeimpfter Personen aus der Gesellschaft gefordert wird.
Information nicht vorhanden
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Datum4. Dezember 2021
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8. Januar 2022
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