3 bis 3,5 jährigen Berufsausbildung

Information zum spezifischen Dokument, in dem die Zusammenfassung der 3 bis 3,5 jährigen Berufsausbildung grundsätzlich festgestellt wurde.

Ziel ist das konkrete Vorantreiben der sachgerechten/objektiven/formellen Wertung der beruflichen Bildung im Vergleich zum Hochschulsystem und öffentlichen Dienst. Dies ist sicherlich auch im Sinne des Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“.

Im HS-System wird jeder Lernfortschritt mit ECTS-CP bewertet und beim Erreichen von 180 ECTS der formale Bachelor mit dem Zugang gehobener Dienst vergeben. In der beruflichen dualen Berufsausbildung dagegen erfolgt nur eine diskriminierende undifferenzierte Zusammenfassung der 3 und 3,5 jährigen Berufsausbildung. (u.a. in DQR Niveaustufe 4). Im HS-Bereich würden (3,5 - 3=) 0,5 Jahr bzw. 6 Monate mit 30 ECTS bewertet. Dies ist m.E. eine Bevorzugung des HS-Systems. Notwendig wäre eine sachgerechte objektive Wertung aller beruflichen Lernzuwächse, unabhängig vom Lernort in Theorie, Praxis und notwendiger Tätigkeit.
Dies erfordert eine Zuordnung der 3- und 3,5-jährigen dualen Ausbildungsberufe zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) im Vergleich zur Leistungsfeststellung und der Vergabe von ECTS-Credit-Points im Hochschulsystem.

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  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information zum s…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
3 bis 3,5 jährigen Berufsausbildung [#252458]
Datum
1. Juli 2022 09:29
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information zum spezifischen Dokument, in dem die Zusammenfassung der 3 bis 3,5 jährigen Berufsausbildung grundsätzlich festgestellt wurde. Ziel ist das konkrete Vorantreiben der sachgerechten/objektiven/formellen Wertung der beruflichen Bildung im Vergleich zum Hochschulsystem und öffentlichen Dienst. Dies ist sicherlich auch im Sinne des Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“. Im HS-System wird jeder Lernfortschritt mit ECTS-CP bewertet und beim Erreichen von 180 ECTS der formale Bachelor mit dem Zugang gehobener Dienst vergeben. In der beruflichen dualen Berufsausbildung dagegen erfolgt nur eine diskriminierende undifferenzierte Zusammenfassung der 3 und 3,5 jährigen Berufsausbildung. (u.a. in DQR Niveaustufe 4). Im HS-Bereich würden (3,5 - 3=) 0,5 Jahr bzw. 6 Monate mit 30 ECTS bewertet. Dies ist m.E. eine Bevorzugung des HS-Systems. Notwendig wäre eine sachgerechte objektive Wertung aller beruflichen Lernzuwächse, unabhängig vom Lernort in Theorie, Praxis und notwendiger Tätigkeit. Dies erfordert eine Zuordnung der 3- und 3,5-jährigen dualen Ausbildungsberufe zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) im Vergleich zur Leistungsfeststellung und der Vergabe von ECTS-Credit-Points im Hochschulsystem.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 252458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252458/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 01. Juli 2022 Anträge (#252458, #252495) bzw. 29. Mai 2022 (#250…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 01. Juli 2022 Anträge (#252458, #252495) bzw. 29. Mai 2022 (#250092); weitergeleitet durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
1. August 2022 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 300-18501/89(2022) Berlin, 01.08.2022 Sehr geehrter Herr Schroeder, vielen Dank für Ihre Anträge (#252458, #250092, #252495) auf Informationszugang zum Thema "Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)" vom 01. Juli 2022 Anträge (#252458, #252495) bzw. 29. Mai 2022 (#250092); weitergeleitet durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Ihre o. g. Anfragen werden hiermit zusammen mit angehängtem Schreiben (zzgl. Anlagen (2)) beantwortet. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag

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