( 3 ) OWI-ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS VOM 19.04.2020 - PB- YR 67x

ICH BITTE UM AUSKUNFT, OB MEINE OWI - ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS VOM 19.04.2020 - PB- YR 67x IN DER RIEMEKESTR. 175 IN 33102 PADERBORN BEARBEITET, DER PARKVERSTOSS GEAHNDET ODER DIE SACHE EINGESTELLT WORDEN IST.
BEI EINER EINSTELLUNG DES VERFAHRENS BAT ICH SIE UM EINE KURZE MITTEILUNG:
( WENN MEINE HEUTIGE OWI-ANZEIGE AUS GRÜNDEN DES ERMESSENSSPIELRAUMS IM RAHMEN DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS NICHT IN EINE VERWARNUNG UMGESETZT WERDEN SOLLTE, BITTE ICH SIE GEMÄSS § 46 ABS. 1 OWIG I.V.M. § 171 S. 1 STPO UM EINE NACHVOLLZIEHBARE BEGRÜNDUNG DER NICHTUMSETZUNG, GERNE AUCH JEDERZEIT PER E-MAIL. ) .

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
( 3 ) OWI-ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS VOM 19.04.2020 - PB- YR 67x [#187100]
Datum
20. Mai 2020 15:02
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ICH BITTE UM AUSKUNFT, OB MEINE OWI - ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS VOM 19.04.2020 - PB- YR 67x IN DER RIEMEKESTR. 175 IN 33102 PADERBORN BEARBEITET, DER PARKVERSTOSS GEAHNDET ODER DIE SACHE EINGESTELLT WORDEN IST. BEI EINER EINSTELLUNG DES VERFAHRENS BAT ICH SIE UM EINE KURZE MITTEILUNG: ( WENN MEINE HEUTIGE OWI-ANZEIGE AUS GRÜNDEN DES ERMESSENSSPIELRAUMS IM RAHMEN DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS NICHT IN EINE VERWARNUNG UMGESETZT WERDEN SOLLTE, BITTE ICH SIE GEMÄSS § 46 ABS. 1 OWIG I.V.M. § 171 S. 1 STPO UM EINE NACHVOLLZIEHBARE BEGRÜNDUNG DER NICHTUMSETZUNG, GERNE AUCH JEDERZEIT PER E-MAIL. ) .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187100 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „( 3 ) OWI-ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ( 3 ) OWI-ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS VOM 19.04.2020 - PB- YR 67x [#187100]
Datum
23. Juni 2020 08:38
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „( 3 ) OWI-ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS VOM 19.04.2020 - PB- YR 67x“ vom 20.05.2020 (#187100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187100/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „( 3 ) OWI-ANZEIGE VOM 20.04.2020 - PARKVERSTOSS VOM 19.04.2020 - PB- YR 67x“ [#187100] [#187100]
Datum
21. Dezember 2020 11:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187100/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bis heute keine Auskunft erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 187100.pdf Anfragenr: 187100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187100/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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