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30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler
www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html
u.a.:
---
Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt.
---

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle
2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder
3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information
mit anderen EU-Behörden geteilt, wie?
4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen
5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann.
6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen
7.) Anweisungen von Bundesministerien
8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien
9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema
10.) internationale Korrospondenz

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24602]
Datum
15. September 2017 11:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html u.a.: --- Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt. --- ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: 1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle 2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder 3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information mit anderen EU-Behörden geteilt, wie? 4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen 5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann. 6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen 7.) Anweisungen von Bundesministerien 8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien 9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema 10.) internationale Korrospondenz Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017 Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.09.20…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017
Datum
20. September 2017 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.09.2017, mit der Sie unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) um Auskunft über die Kontrolle der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Das von Ihnen angesprochene Thema der IUU-Fischerei liegt vollständig in der federführenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Referat 614, Seefischereimanagement und -kontrolle. <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist an der Durchführung der entsprechenden rechtlichen Regelungen, insbesondere Kontrollmaßnahmen bez. illegaler Fischerei nicht beteiligt. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen daher mitteilen, dass uns keine Informationen zu den von Ihnen genannten Fragen 1 bis 5, 7, 9 und 10 vorliegen. Gemäß §4 Abs.3 S. 2 UIG bitten ich sie, sich wegen dieser Fragen an das o.g. Ministerium zu wenden, da ich vermute, dass dort die von Ihnen erbetenen Informationen verfügbar sind Zur Frage 6 (Gesetzliche und internationale Grundlagen) sind die Informationen öffentlich zugänglich, daher darf ich Sie nach §3 Abs.2 S. 4 UIG auf diese Art des Informationszugangs verweisen. Nachfolgend finden Sie die Links zu den gesetzlichen Grundlagen, es handelt sich dabei um Agreement on Port State Measures to Prevent, Deter and Eliminate Illegal, Unreported and Unregulated Fishing http://www.fao.org/documents/card/en/c/… Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unreglementierten Fischerei ("IUU-Verordnung") VERORDNUNG (EG) Nr. 1005/2008 DES RATES vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/… VERORDNUNG (EG) Nr. 1010/2009 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/… Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG) http://www.gesetze-im-internet.de/seefi… Zu Frage Nr. 8 ("Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien") wäre ich Ihnen wegen der sehr weit gefassten Fragestellung für nähere Erläuterungen dankbar, was gemeint ist. Auch hier gehe ich davon aus, dass wir aus den oben geschilderten Gründen über keine relevanten Informationen verfügen, sondern diese ebenfalls beim BMEL, Referat 614 vorliegen. Ich bin aber gerne bereit, dies entsprechend zu überprüfen. In diesem Fall bitte ich Sie um Konkretisierung Ihres Antrags bis zum 20.10.2017. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017 [#24602] Sehr geehrt<< Anrede >> vorab, eine zeitna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017 [#24602]
Datum
20. September 2017 14:48
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vorab, eine zeitnahe Eingangsbestätigung, gerne auch durch IT automatisiert, wäre im Sinne von "Guter Verwaltung" zeitgemäß. Ich danke für Ihre freundliche wie informative Antwort. Dass das Thema der IUU-Fischerrei vollständig beim BMEL liegen soll ka nn ich nicht nachvollziehen. Neben einer Bestandsicherung von wirtschaftlich genutzten Arten bei denen es behördlich eigendlich internationale regeln zu Quoten gibt, gibt es die Fragen des Artenschutzes wie auch Stabilität von Ökosystemen. Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass es zu diesem Thema keine amtliche Informationen im BMUB gibt, die dem IFG unterliege n. Sie haben Recht, dass für Informationen, die das UIG erfassst, das UIG dem IFG vorgeht. Ihrer Antwort entnehme ich aber keine Bewertung, ob zu meiner Informationsanfrage nicht auch Informationen Außerhalb des UIG existieren kann. Gerade dass die IUU-Fischerreifrage federführend vom BMEL bearbeitet wird, zeigt an, dass es hier primär um Wirtschaftsrecht und nicht Umweltrecht i.S. des UIG handelt. Auch wenn es ein federführende Behörde gibt, entbindet dieses Sie als auskunftspflichtige Behörde nicht, über die Ihnen vorliegenden Informationen Auskunft zu erteilen. Dokumente, die nicht vom BMUB, sondern von anderen Behörden oder Quellen erstellt sind, unterliegen dem UIG und IFG. Daher möchte ich meine Fragen 1 bis 5, 7, 9 und 10 wie auch Frage 8 allgemeiner zum Thema IUU-Fischerei formulieren: a) welche wesentliche Informationen hat das BMUB zum Thema IUU-Fischerrei? Jenachdem wie dünn die Informationslage ist bitte ich auch z.B. b) Protokolle, Notizen c) Einladungen zu Konferenzen, Gesprächen d) IFG, UIG, Bürgerfragen e) Korrospondenz mit Umweltschutzorganisationen mit einzubeziehen. f) zusätzlich möchte ich explizit nach Informationen zum Thema Legalität/Illegalität von verarbeiten Fisch (Fischmehl, Fischöl etc) stellen, da mitlerweile über 50% des Fischanteils (Weltweit?) Zuchtfisch ist. Dies ist eine Parallele zur Problematik Holzeinschlag/Importverbote und verarbeitete Produkte. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel Anfragenr: 24602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Michel
AW: AW: Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017 [#24602] Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Antwort k…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017 [#24602]
Datum
21. September 2017 11:12
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Antwort kann man so auf den Punkt bringen: das BMUB beschäftigt sich nicht mit dem Problem Import von illegalem Fisch in Deutschland (zumindest in der aktuellen Legislaturperiode). Im Rahmen von Amtshilfe und Anfragen wäre das BMUB durchaus in der Lage, beim BMEL Informationen Einzuholen oder durch dem Minister über das Bundes- kabinett politisch aktiv zu werden. Wäre das BMUB gegen IUU aktiv oder an Informationen interessiert, hätten Sie mir Informationen hierzu nennen können. Korregieren oder ergänzen Sie mich bitte, wenn ich hier falsch liege. Im Sinne der Verwaltungsökonomie greife ich Ihren Hinweis auf, und warte Antworten der BMEL und anderen Behörden, die ich parallel Angefragt habe ab. Unabhängig der Frage, ob möglicherweise doch Informationen zum Thema beim BMUB existieren ziehe ich hiermit formal meine IFG Anträge vom 15.09. und 20.09. zurück. Beim Portal FragdenStaat.de über den ich die Anfragen öffentlich gestellt habe, setze ich den Status der Anfragen auf "teilweise Erfolgreich". Ich danke für Ihre freundliche und schnelle Reaktion und komme, wenn ich die Informationen der anderen Behörden habe, gerne auf auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel Anfragenr: 24602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: AW: Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017 [#24602] Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank nochmals f…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage zur IUU-Fischerei vom 15.09.2017 [#24602]
Datum
21. September 2017 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank nochmals für das freundliche und informative Gespräch. Ich habe ihre E-Mail auch an das zuständige Rechtsreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen