30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
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II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler
www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html
u.a.:
---
Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt.
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ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle
2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder
3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information
mit anderen EU-Behörden geteilt, wie?
4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen
5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann.
6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen
7.) Anweisungen von Bundesministerien
8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien
9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema
10.) internationale Korrospondenz

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
Robert Michel
Betreff
30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24603]
Datum
15. September 2017 11:25
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html u.a.: --- Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt. --- ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: 1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle 2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder 3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information mit anderen EU-Behörden geteilt, wie? 4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen 5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann. 6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen 7.) Anweisungen von Bundesministerien 8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien 9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema 10.) internationale Korrospondenz Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal …
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24603]
Datum
8. November 2017 10:32
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?“ vom 15.09.2017 (#24603) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Michel, mit unten stehender E-Mail haben Sie die Herausgabe von Informationen zu IUU Fisch b…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
WG: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24603]
Datum
8. November 2017 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, mit unten stehender E-Mail haben Sie die Herausgabe von Informationen zu IUU Fisch beantragt. Aufgrund eines Versehens ist die u.a. E-Mail zunächst nicht an uns weitergeleitet worden. Wir bitten dies zu entschuldigen. Ihr Antrag ist mir nun zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) begehren. Nach Zusammenstellung der Daten werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des UIG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
WG: Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 Sehr geehrter Herr Michel, die unten stehende E-Mail mit Anlagen konnte Ihnen…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
WG: Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017
Datum
21. Dezember 2017 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, die unten stehende E-Mail mit Anlagen konnte Ihnen nicht zugestellt werden, weil sie zu groß war. Wir werden Ihnen die Anlagen daher nun in mehreren weiteren E-Mails übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 1 Anlagen Teil 1
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 1
Datum
21. Dezember 2017 13:05
Status
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 2 Anlagen Teil 2
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 2
Datum
21. Dezember 2017 13:05
Status
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 3 Anlagen Teil 3
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 3
Datum
21. Dezember 2017 13:05
Status
Anlagen Teil 3

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Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 4 Anlagen Teil 4
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 15.09.2017 - Anlagen Teil 4
Datum
21. Dezember 2017 13:05
Status