30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
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II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler
www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html
u.a.:
---
Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt.
---

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle
2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder
3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information
mit anderen EU-Behörden geteilt, wie?
4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen
5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann.
6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen
7.) Anweisungen von Bundesministerien
8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien
9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema
10.) hierzu internationale Korrospondenz

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Zollfahndungsamt Frankfurt am Main Details
Von
Robert Michel
Betreff
30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24607]
Datum
15. September 2017 11:33
An
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html u.a.: --- Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt. --- ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: 1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle 2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder 3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information mit anderen EU-Behörden geteilt, wie? 4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen 5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann. 6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen 7.) Anweisungen von Bundesministerien 8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien 9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema 10.) hierzu internationale Korrospondenz Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Michel, ich bedanke mich für Ihr unten stehendes Schreiben. Leider muss ich Ihnen mitteilen…
Von
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Betreff
Antw: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24607]
Datum
15. September 2017 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, ich bedanke mich für Ihr unten stehendes Schreiben. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zuständig bin. Ich bitte Sie, sich mit Ihren Fragen an das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen bzw. die Generalzolldirektion, beides Berlin, zu wenden. Freundliche Grüße
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?“ [#24607]
Datum
15. September 2017 13:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24607 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … ich kann nicht nachvollziehen, warum das Zollfahndungsamt Frankfurt den IFG Antrag bearbeitet. Selbst wenn keine einzige amtliche Information zu dem Sachverhalt bei dieser Behörde vorhanden wäre, erwarte ich eine Prüfung nach IFG, dass dem so ist und eine Auskunft nach IFG, dass zum Sachverhalt keine einzige amtliche Information vorhanden ist. Telefonisch konnte ich leider die Sachbearbeiterin nicht davon überzeugen, dass Ihr Amt nach IFG eine "auskunftspflichtige Stelle" ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Fischereikontrolle Leider nicht (auch) elektronisch geantwortet, sondern nur p…
Von
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Fischereikontrolle
Datum
23. Oktober 2017
Status
Warte auf Antwort
Leider nicht (auch) elektronisch geantwortet, sondern nur per Post Schreiben mit Datum 23.Oktober 2017, abgelehnt: --- Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Zollfahndungsamt Frankurt am Main nicht vor. --- Quasi wortgleich mit dem Bescheid der Generalzolldirektion vom 13.10.2017, s.: https://fragdenstaat.de/anfrage/30-prozent-des-fischimportes-in-d-sei-illegal-strategie-und-ergebnisse-von-kontrolle-4/#nachricht-77953

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-729/004 II#0189 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?« [#24607] # 15-729/004 II#0189
Datum
3. November 2017 15:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-729/004 II#0189 Sehr geehrter Herr Michel, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen