30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler
www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html
u.a.:
---
Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt.
---

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle
2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder
3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information
mit anderen EU-Behörden geteilt, wie?
4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen
5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann.
6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen
7.) Anweisungen von Bundesministerien
8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien
9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema
10.) internationale Korrospondenz

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Robert Michel
Betreff
30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24601]
Datum
15. September 2017 11:25
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, WDR5 sendete eben einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html u.a.: --- Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt. --- ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: 1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle 2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder 3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information mit anderen EU-Behörden geteilt, wie? 4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen 5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann. 6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen 7.) Anweisungen von Bundesministerien 8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Bundesministerien 9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema 10.) internationale Korrospondenz Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Michel, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage über das Portal "frag…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. September 2017 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" beim Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG Antrag: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle Sehr geehrter H…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG Antrag: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle
Datum
22. September 2017 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, anbei finden Sie das Antwortschreiben des BMEL zu Ihrem Antrag vom 15.09.2017 im Internetportal "FragdenStaat.de". Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: IFG Antrag: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle [#24602] Se…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: IFG Antrag: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle [#24602]
Datum
28. September 2017 16:01
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Nachricht vom 22.09, 14h die sich explizit auf meinen Antrag vom 15.09.bezieht: https://fragdenstaat.de/a/24602 "30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24602]" und ich am 21.09. 11:12h zurückgezogen hatte. Davon abgesehen: 1.) Auch wenn mehere Behörden mit dem Vorgang der Kontrolle befasst sind, ein IFG Antrag bezieht sich auf amtliche Informationen, die der auskunftspflichtigen Stelle vorliegen. Daher ist Ihr Argument, dass deswegen die Zusammenstellung der Informationen sehr aufwendig sei, nicht ganz nachvollziehbar. 2.) Haben Sie den Punkt "besonderes öffentliches Interesse" meines Antrages nicht gewürdigt. Ich möchte Sie daher bitten Ihre Prüfung nach § 2 IFGGebV zu überarbeiten. Für den Link zur kleinen Anfrage im Bundestag möchte ich Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel Anfragenr: 24602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
AW: IFG Antrag: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle [#24602] Se…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: IFG Antrag: 30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle [#24602]
Datum
10. Oktober 2017 15:16
Status
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben mehrere Anträge im Portal gestellt. Explizit haben Sie den Antrag gegenüber dem BMUG zurückgenommen. Ihre Nachricht an das BMEL lege ich dahin aus, dass sie auch den Antrag an uns zurücknehmen. Nichtsdestotrotz möchte ich kurz zu denen in Ihrer Email aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Bei der Bemessung der Gebühren gemäß § 10 Absatz 2 IFG ist der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Dieser ergibt sich im vorliegenden Zusammenhang nicht durch die ressortübergreifende Thematik, sondern mit Hinblick auf die Menge der diesbezüglich vorliegenden Unterlagen, die zur Bearbeitung Ihres Antrags in Augenschein genommen werden müssten, um die entsprechenden Informationen zusammenstellen zu können. Des Weiteren besteht weder in der Anfrage selbst noch aus Sicht der Verwaltung ein besonderes öffentliches Interesse gemäß § 2 S. 1 IFGGebV. Es liegt weder ein Fall des §11 Absatz 2 oder Absatz 3 IFG vor noch besteht für das BMEL ein besonderes Interesse an der Publikation. Schließlich kommt auch eine Reduktion der Gebühren nicht aus Gründen der Billigkeit gemäß § 2 S. 1 IFGGebV in Betracht, da Sie solche in Ihren persönlichen Verhältnissen liegenden Gründe nicht glaubhaft gemacht haben. Ich hoffe, dass ich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen hinreichend beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen