§ 335 HGB, Beschwerden an das Landgericht Bonn wegen Ordnungsgeld

Anfrage an: Landgericht Bonn

Antworten auf folgende Fragen:

Wieviele Beschwerden erreichten das Landgericht Bonn von veröffentlichungspflichtigen Firmen ( (gegen Ordnungsgeldfestsetzungen oder Abweisung von Einsprüchen gegen Ordnungsgeld-Androhungen? Bitte differenzieren Sie die Zahlen nach Jahreszahl des Eingangs (2007 bis 20012) und nach der Art der Beschwerden (zweierlei Art) . Wenn es nicht zu viele Umstände macht, möchten wir (ehrenamtliche Geschäftsführer Initiativen) auch wissen, wie hoch der Prozentsatz von Kleinunternehmen (bzw. KMU- Unternehmen) bei diesen Beschwerden ist.

Die letzte Frage, die uns wichtig ist: Wie hoch ist die Prozentzahl der Beschwerden, bei denen das Landgericht dem Bundesamt für Justiz vollständig recht gab?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2012
  • Frist
    11. Dezember 2012
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Landgericht Bonn
Info Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie,…
Von
Landgericht Bonn
Betreff
Info
Datum
9. November 2012 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Landgericht Bonn eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen Die Präsidentin des Landgerichts Gräfin von Schwerin
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landgericht Bonn Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
§ 335 HGB, Beschwerden an das Landgericht Bonn wegen Ordnungsgeld
Datum
9. November 2012 15:12
An
Landgericht Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf folgende Fragen: Wieviele Beschwerden erreichten das Landgericht Bonn von veröffentlichungspflichtigen Firmen ( (gegen Ordnungsgeldfestsetzungen oder Abweisung von Einsprüchen gegen Ordnungsgeld-Androhungen? Bitte differenzieren Sie die Zahlen nach Jahreszahl des Eingangs (2007 bis 20012) und nach der Art der Beschwerden (zweierlei Art) . Wenn es nicht zu viele Umstände macht, möchten wir (ehrenamtliche Geschäftsführer Initiativen) auch wissen, wie hoch der Prozentsatz von Kleinunternehmen (bzw. KMU- Unternehmen) bei diesen Beschwerden ist. Die letzte Frage, die uns wichtig ist: Wie hoch ist die Prozentzahl der Beschwerden, bei denen das Landgericht dem Bundesamt für Justiz vollständig recht gab?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Landgericht Bonn
Sehr geehrte Frau Dr. Tillmann-Steinbuß, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“, die ich f…
Von
Landgericht Bonn
Betreff
AW: § 335 HGB, Beschwerden an das Landgericht Bonn wegen Ordnungsgeld
Datum
21. November 2012 13:31
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Frau Dr. Tillmann-Steinbuß, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“, die ich für das Landgericht Bonn, soweit mir dies möglich ist, gerne beantworte. Verfahren gemäß § 335 HGB sind erstmals ab dem 01.01.2008 beim Landgericht Bonn anhängig gemacht worden, da erst zu diesem Zeitpunkt die hiesige Zuständigkeit gesetzlich begründet worden ist. Gegliedert nach Kalenderjahren liegen hier folgende Verfahrenseingänge vor: 01.01.2008 – 31.12.2008 10.297 01.01.2009 – 31.12.2009 15.445 01.01.2010 – 31.12.2010 21.349 01.01.2011 – 31.12.2011 15.824 01.01.2012 – 31.10.2012 9.945 Ihre weiteren Fragen zur prozentualen Verteilung vermag ich leider nicht zu beantworten. Eine Erfassung dieser Daten findet beim Landgericht Bonn nicht statt, da dies weder für die Entscheidungen der Kammern für Handelssachen noch zu Verwaltungszwecken erforderlich ist. Ich vermag daher leider nicht mitzuteilen, wie sich die Zahl der Beschwerden gegen die Verwerfung des Einspruchs zu der Anzahl der Beschwerden gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verhält. Ebenso liegen keine Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen den Beschwerden der Erfolg vollständig versagt geblieben oder wie hoch der Anteil sogenannter Kleinunternehmen unter den Beschwerdeführern ist. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass eine manuelle Überprüfung in den bisher eingegangenen 72.860 Verfahren, die bei dreizehn verschiedenen Kammern für Handelssachen des Landgerichts Bonn anhängig sind oder waren, weder personell noch organisatorisch möglich ist. Vielleicht wenden Sie sich ggf. an das Bundesamt für Justiz in Bonn, um dort möglicherweise weitere Informationen erhalten zu können. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen Die Präsidentin des Landgerichts Bonn Im Auftrag Philipp Prietze Richter am Landgericht Landgericht Bonn Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn Tel.: 0228 702 - 0 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.lg-bonn.nrw.de
Landgericht Bonn
Info Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie,…
Von
Landgericht Bonn
Betreff
Info
Datum
23. November 2012 18:38
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Landgericht Bonn eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen Die Präsidentin des Landgerichts Gräfin von Schwerin

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Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnellle und sachgemäße Antwort. Mit freundlichen Grüßen…
An Landgericht Bonn Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
AW: AW: § 335 HGB, Beschwerden an das Landgericht Bonn wegen Ordnungsgeld
Datum
23. November 2012 18:43
An
Landgericht Bonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnellle und sachgemäße Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß