§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten)

Wie viele Leistungsberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II.) erhielten reduzierte Geldleistungen, weil ihre Ansprüche mit Ersatzansprüchen gem. § 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) aufgerechnet wurden und über welche Zeiträume erstrecken sich die Aufrechnungen?

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  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Leistungs…
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Von
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Betreff
§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) [#169435]
Datum
29. Oktober 2019 10:02
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Leistungsberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II.) erhielten reduzierte Geldleistungen, weil ihre Ansprüche mit Ersatzansprüchen gem. § 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) aufgerechnet wurden und über welche Zeiträume erstrecken sich die Aufrechnungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten)“ vom 29.…
An Jobcenter Berlin Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) [#169435]
Datum
10. Dezember 2019 17:31
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten)“ vom 29.10.2019 (#169435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169435
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten)“ vom 29.…
An Jobcenter Berlin Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) [#169435]
Datum
14. Dezember 2019 21:46
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten)“ vom 29.10.2019 (#169435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169435
Jobcenter Berlin Pankow
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften nach dem Informati…
Von
Jobcenter Berlin Pankow
Betreff
§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) [#169435]
Datum
20. Januar 2020 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegen eine gemeinsame Einrichtung richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch 2 nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Danach sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 2 IFG). Nicht vom Informationsanspruch umfasst sind noch zu erstellende Rechtsauskünfte und Berechnungen, denn der Anspruch ist nur auf bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen gerichtet. Zu Ihrem Informationsbegehren liegen keine amtlichen Informationen vor. Dem Jobcenter Berlin Pankow liegen keine anderen statistischen Daten vor, als die allgemein und öffentlich zugänglichen Informationen im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html Im Zusammenhang mit Ersatzansprüchen nach § 34 SGB II werden Fallzahlen und Aufrechnungszeiträume nicht erhoben. Ich bitte, die verzögerte Bearbeitung Ihres Antrages zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Berlin Pankow
_BA-Jobcenter-Berlin-Pankow-IFG möchte die Nachricht "§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) [#169435]"…
Von
Jobcenter Berlin Pankow
Betreff
Rückruf: § 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) [#169435]
Datum
20. Januar 2020 12:27
Status
_BA-Jobcenter-Berlin-Pankow-IFG möchte die Nachricht "§ 34 SGB II. (sozialwidriges Verhalten) [#169435]" zurückrufen.