340 Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf und 15-Prozent-Mieterhöhungs-Kappungsgrenze

die Liste der 340 Städte und Gemeinden (oder einen Link), für die ein erhöhter Wohnungsbedarf und demzufolge die 15-Prozent-Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gilt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Liste der 34…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
340 Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf und 15-Prozent-Mieterhöhungs-Kappungsgrenze [#32905]
Datum
16. August 2018 15:48
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Liste der 340 Städte und Gemeinden (oder einen Link), für die ein erhöhter Wohnungsbedarf und demzufolge die 15-Prozent-Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gilt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 715/2018 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. August 2018 - 340 Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf und 15-Prozent-Mieterhöhungs-Kappungsgrenze [#32905]
Datum
12. September 2018 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 715/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 16. August 2018 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um Zusendung einer "Liste der 340 Städte und Gemeinden (oder einen Link), für die ein erhöhter Wohnungsbedarf und demzufolge die 15-Prozent-Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gilt". Ich verstehe Ihre Anfrage dahin gehend, dass es Ihnen um Gebiete mit sog. abgesenkter Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 Satz 2 und 3 BGB) geht. Informationen dazu, welche Gemeinden von der jeweiligen Landesregierung durch Rechtsverordnung als solche Gebiete, also als Gebiete bestimmt worden sind, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist (§ 558 Absatz 3 Satz 2 und 3 BGB), liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vor. Sie können sich hierzu aber unmittelbar an die jeweiligen Landesregierungen wenden. Die Landesregierungen können die Gebiete nur für jeweils höchstens fünf Jahre ausweisen; eine Verlängerung durch eine weitere Rechtsverordnung ist allerdings möglich. Da Rechtsverordnungen amtlich zu veröffentlichen sind, können Sie diese Informationen auch aus allgemein zugänglichen Quellen (Amtsblätter etc.) erhalten. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat auf seiner Website eine entsprechende Liste veröffentlicht, siehe https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Wohnen…. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und Verlinkung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 16. August 2018 - 340 Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf und 15-Prozent-Mieterhöhungs-Kappungsgrenze [#32905]
Datum
12. September 2018 20:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und Verlinkung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in