38. Erlass vom 17. August 2021

38. Erlass vom 17. August 2021, wie auf der Seite der KVWL (https://www.corona-kvwl.de/startseite/faqs/corona-impfung) im Abschnitt »Welche Personengruppen sollen eine Auffrischungsimpfung erhalten?« erwähnt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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Christian Volmering
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christian Volmering
Betreff
38. Erlass vom 17. August 2021 [#227698]
Datum
1. September 2021 19:20
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
38. Erlass vom 17. August 2021, wie auf der Seite der KVWL (https://www.corona-kvwl.de/startseite/faqs/corona-impfung) im Abschnitt »Welche Personengruppen sollen eine Auffrischungsimpfung erhalten?« erwähnt
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 227698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227698/ Postanschrift Christian Volmering << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
<< Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: &…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 38. Erlass vom 17. August 2021 [#227698] (Impferlass)
Datum
2. September 2021 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: 38. Erlass vom 17. August 2021 [#227698] (Impferlass) Bezug: Ihre E-Mail vom 01.09.2021 Sehr geehrter Herr Volmering, auf Ihren Antrag vom 01.09.2021 übersende ich Ihnen den 38. Erlässe vom 17. August 2021 zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

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