Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Am 20. Mai 2020 veröffentlichten Sie auf Ihrer website folgendes:
"Aufgrund eines Corona-Ausbruchs in einem Schlachthof im Kreis Coesfeld testeten die Gesundheitsämter seit vorletzter Woche alle Beschäftigten in den großen Schlachtbetrieben des Landes. Nach Auswertung von fast 90 Prozent der Tests zählt das Land 393 positive Corona-Fälle in sieben Betrieben. Zudem kontrollierten die Behörden gemeinsam mit dem Arbeitsschutz des Landes die Unterkünfte von Werkvertragsarbeit nehmern."
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/laumann-beschluss-der-bundesregierung-ist-ein-sieg-fuer-alle-menschen-die-seit
Wie viele positiv Getestete waren infiziert?
Wie viele positiv Getestete sind erkrankt?
Wie viele positive Getestete sind zwischenzeitlich verstorben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Janko Heilmann
Anfragenr: 194179
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/194179/
Postanschrift
Janko Heilmann
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