Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es freut uns, dass Sie Interesse an den Geodaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung haben.
Zu Ihrem Vorgang 2102-002416 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die von Ihnen genannten 3D-Modelle sind keine Produkte der Bayerischen Vermessungsverwaltung (BVV), sie dienen lediglich der Visualisierung.
Detaillierte Informationen zu unseren Produkten und Anwendungen finden Sie auf unseren Internet-Seiten unter
https://www.ldbv.bayern.de/index.html . Im Menüpunkt Produkte erhalten Sie eine Übersicht unseres 3D-Produkt-Angebots mit den jeweiligen Bestelldetails, Nutzungsbedingungen sowie den verfügbaren Abgabeformaten.
Zusätzlich lässt sich mit dem BayernAtlas, dem Kartenviewer des Freistaats Bayern, eine Fülle an Kartendarstellungen visualisieren:
https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ .
Nach Art. 39 BayDSG kann die von Ihnen gewünschte Auskunft nicht erteilt werden. Die dargestellten Objekte berühren auf Grund der hohen Auflösung der Darstellung dem Datenschutz, eine Weitergabe der Datengrundlage an Dritte ist somit nicht möglich.
Ihrem Antrag nach Umweltinformationsgesetz kann nicht entsprochen werden, da es sich bei den 3D-Modellen nicht um Umweltinformationen handelt, so dass der Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht eröffnet ist.
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist hier ebenso nicht anwendbar, so dass sich auch hieraus kein Anspruch auf Auskunft ergibt.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen