3G Plus - Wo ist die Grundlage?

Meine Frage bezüglich der neu eingeführten 3G Plus Regel in Hessen. Ich verstehe nicht, warum die Grundrechte der Ungeimpften beschnitten werden, wo doch die Ungeimpften wenigstens getestet sind.
Die Zahlen gehen hoch, das verstehe ich. Aber auf den Intensivstationen liegen genauso Geimpfte. Die dürfen sich jedoch weiter ohne Test treffen, Party machen und andere anstecken. Die zählen doch genauso zu der Inzidenz. Die Ungeimpften sind doch die einzigen, die sich ernsthaft um die eigene Gesundheit sowie die der anderen kümmern.

Auf welcher Grundlage - sowohl gesetzlicher als auch logischer - gründet sich die wahnwitzige Idee Ungeimpfte (Antigen-getestete) weiter zu gängeln und indirekt zu zwingen sich eine der ungetesteten Impfungen in den Oberarm jagen zu lassen?

Die Ungeimpften gehören auch zur Bevölkerung und sind Bürger dieses Landes. Ihr sollt auch meine Interessen vertreten und ihr spaltet und spaltet und spaltet einfach weiter....

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frage bezüg…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
3G Plus - Wo ist die Grundlage? [#232584]
Datum
8. November 2021 18:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frage bezüglich der neu eingeführten 3G Plus Regel in Hessen. Ich verstehe nicht, warum die Grundrechte der Ungeimpften beschnitten werden, wo doch die Ungeimpften wenigstens getestet sind. Die Zahlen gehen hoch, das verstehe ich. Aber auf den Intensivstationen liegen genauso Geimpfte. Die dürfen sich jedoch weiter ohne Test treffen, Party machen und andere anstecken. Die zählen doch genauso zu der Inzidenz. Die Ungeimpften sind doch die einzigen, die sich ernsthaft um die eigene Gesundheit sowie die der anderen kümmern. Auf welcher Grundlage - sowohl gesetzlicher als auch logischer - gründet sich die wahnwitzige Idee Ungeimpfte (Antigen-getestete) weiter zu gängeln und indirekt zu zwingen sich eine der ungetesteten Impfungen in den Oberarm jagen zu lassen? Die Ungeimpften gehören auch zur Bevölkerung und sind Bürger dieses Landes. Ihr sollt auch meine Interessen vertreten und ihr spaltet und spaltet und spaltet einfach weiter....
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232584/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, 3G Plus - Wo ist die Grundlage [#232584] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrag…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, 3G Plus - Wo ist die Grundlage [#232584]
Datum
9. November 2021 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
3G Plus - Wo ist die Grundlage [#232584] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. November 202…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
3G Plus - Wo ist die Grundlage [#232584]
Datum
9. November 2021 15:41
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. November 2021. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Antragsteller/in erfolgen, werden grundsätzlich nicht beantwortet (§ 14 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Ich bitte Sie daher, Ihren Nachnamen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen