3G-Regel, warum sollen Geimpfte und Genesene nicht zusätzlich getestet werden?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die aktuellen Verhaltensrichtlinien geben mit "3G" die drei künftigen Verfahren zur Teilnahme am öffentlichen Leben vor. Der Nachweis des Geimpftseins und des Genesenseins reicht, um dann nicht auch noch einen aktuellen negativen Test vorlegen zu müssen. Da inzwischen hinreichend bekannt ist, dass auch Genesene und Geimpfte Coronaüberträger sein können und ebenfalls an Corona erkranken können (ohne schwere Verläufe), erscheint diese 3G-Strategie als unzureichend. Auch diese Gruppen können doch deshalb nur mit einem negativem Test als unbedenklich gelten.
Worin liegt bei dieser Frage mein Denkfehler, da ich davon ausgehe, dass die Regierung hier keine Fehler macht?

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort des RKI vom Frühsommer 2021 besagt, dass man das Risiko vernachlässigen kann: wenn auch die Geimpften oder Genesenen nach wie vor wieder infiziert sein können und auch andere infizieren können und wenn sie selbst an Corona erkranken können.
Für mich bedeutet diese Antwort, dass z.B. bei "2 G" ein als "gesund" getesteter Mensch ein höheres Risiko darstellt als die mit den oben beschriebenen Risiken gefährdeten geimpften und getesteten Menschen.
Wegen dieser Unlogik kann ich die Antwort und damit auch das Verhalten des RKI nicht nachvollziehen.
Nach wie vor ist es unverantwortlich, wenn Geimpfte und Genesene nicht auch regelmäßig getestet werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 8 Follower:innen
Ulf Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen Ver…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Ulf Müller
Betreff
3G-Regel, warum sollen Geimpfte und Genesene nicht zusätzlich getestet werden? [#227001]
Datum
18. August 2021 14:19
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen Verhaltensrichtlinien geben mit "3G" die drei künftigen Verfahren zur Teilnahme am öffentlichen Leben vor. Der Nachweis des Geimpftseins und des Genesenseins reicht, um dann nicht auch noch einen aktuellen negativen Test vorlegen zu müssen. Da inzwischen hinreichend bekannt ist, dass auch Genesene und Geimpfte Coronaüberträger sein können und ebenfalls an Corona erkranken können (ohne schwere Verläufe), erscheint diese 3G-Strategie als unzureichend. Auch diese Gruppen können doch deshalb nur mit einem negativem Test als unbedenklich gelten. Worin liegt bei dieser Frage mein Denkfehler, da ich davon ausgehe, dass die Regierung hier keine Fehler macht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller Anfragenr: 227001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227001/ Postanschrift Ulf Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 /[#2270…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 /[#227001]
Datum
19. August 2021 17:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334. Mit freundlichen Grüßen
Ulf Müller
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 / […
An Robert Koch-Institut Details
Von
Ulf Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 / [#227001]
Datum
6. September 2021 19:46
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ihrer Zwischeninformation vom 19.8.2021 gehe ich davon aus, dass Sie an einer Beantwortung meiner Frage arbeiten. Danke, dass Sie dranbeliben. Das Problem scheint auch insgesamt interessant zu sein, deshalb hoffe ich auf eine baldige Antwort. Weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit! Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller Anfragenr: 227001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227001/
Ulf Müller
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 / […
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ulf Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 / [#227001]
Datum
21. September 2021 07:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „3G-Regel, warum sollen Geimpfte und Genesene nicht zusätzlich getestet werden?“ vom 18.08.2021 (#227001) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, denn ich mach mir Sorgen, dass diese Testverzichte viele Infektionsgefährdungen außer acht lassen. Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller Anfragenr: 227001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227001/ Postanschrift Ulf Müller << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 / […
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0334 / [#227001]
Datum
21. September 2021 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass Sie Ihren Antrag vom 18.08.2021 an das Robert-Koch-Institut (RKI) gerichtet hatten. Bitte senden Sie daher Ihre Nachfrage an das RKI, da eine Antwort von dort erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.08.2021 /2.13.04/0003#0334 / [#227001] Sehr geehrter Herr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.08.2021 /2.13.04/0003#0334 / [#227001]
Datum
21. September 2021 11:21
Status
Sehr geehrter Herr Müller, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Ihre Anfrage können Sie daher an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> (hier im CC) richten. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Zukünftige Nachfragen zu Ihrer Anfrage werden vom Postfach <<E-Mail-Adresse>> aus den o.g. Gründen nicht beantwortet. Bitte richten Sie diese an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Ergänzend weisen wir als wissenschaftliche Hintergrundinformation auf den im Kontext ihrer Anfrage veröffentlichten Artikel im Epidemiologische Bulletin zur weiteren vertiefenden Lektüre hin, den Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... abrufen können. Mit freundlichen Grüßen
Ulf Müller
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.08.2021 /2.13.04/0003#0334 / [#227001] und die Erledi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Ulf Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.08.2021 /2.13.04/0003#0334 / [#227001] und die Erledigung dieser Anfrage durch Ihre neuen Festlegungen vom 12.11.2021 [#227001]
Datum
12. November 2021 18:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „3G-Regel, warum sollen Geimpfte und Genesene nicht zusätzlich getestet werden?“ vom 18.08.2021 (#227001) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Aber ich freue mich aber, dass Sie heute, am 12.11.2021, meinem Anliegen von vor fast drei Monaten gefolgt sind und künftig auch Genesene und Geimpfte zusätzlich testen werden. Vielleicht hätten wir gestern nicht 50000 Neuinfizierte, wenn dieser logische Schritt früher erfolgt wäre. Danke trotzdem. Damit ist diese Anfrage erledigt und eine weitere Beantwortung durch Sie nicht mehr nötig. Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller Anfragenr: 227001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227001/

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Ulf Müller
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.08.2021 /2.13.04/0003#0334 / [#227001] und die Erledi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Ulf Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.08.2021 /2.13.04/0003#0334 / [#227001] und die Erledigung dieser Anfrage durch Ihre neuen Festlegungen vom 12.11.2021 [#227001]
Datum
12. November 2021 18:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „3G-Regel, warum sollen Geimpfte und Genesene nicht zusätzlich getestet werden?“ vom 18.08.2021 (#227001) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulf Müller Anfragenr: 227001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227001/