§ 48 Abs. 2 S. 1 AufenthG i. V. m. § 5 Abs. 1 AufenthV, Erteilung Grauer Pass für Syrer:innen
Anfrage an:
Ausländerbehörde in Jena
Für welche Fallgruppen bzw. auf Grundlage welcher Gegebenheiten bescheidet die Ausländerbehörde Jena Anträge von syrischen Staatsangehörigen auf Feststellung der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung i. V. m. Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer (§ 48 Abs. 2 S. 1 AufenthG i. V. m. § 5 Abs. 1 AufenthV) positiv? Ebenfalls Bitte um diesbezügliche statistische Unterlagen.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum26. Februar 2022
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2. April 2022
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Kosten dieser Information:139,50 Euro
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