49-Euro-Ticket

Da das 49-Euro-Ticket nur digital ausgestellt werden soll, sind von den örtlichen Busunternehmungen noch erheblich Investitionen für die Beschaffung von Hard- und Software zur Ausgabe und Prüfung dieser Fahrscheine zu tätigen. Die Geräte müssen mobil sein. Sie können jeweils nur verhältnismäßig wenige Fahrgäste bedienen, da Busse nun einmal geringere Kapazitäten aufweisen als Bahnen. Sie sind also verhältnismäßig teuer.
Wie und wann werden die Unternehmen für diesen Aufwand entschädigt? Wie wird dabei ein gewisser Vorlauf berücksichtigt, da die Geräte ja erst noch beschafft und programmiert werden müssen?

Ergebnis der Anfrage

Da die genannten Kosten von den Ländern zu erstatten sind, liegen beim Bund keine Daten dazu vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Gerhard Cremer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da das 49-Euro-Ticket nur digital aus…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
49-Euro-Ticket [#273704]
Datum
22. März 2023 09:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da das 49-Euro-Ticket nur digital ausgestellt werden soll, sind von den örtlichen Busunternehmungen noch erheblich Investitionen für die Beschaffung von Hard- und Software zur Ausgabe und Prüfung dieser Fahrscheine zu tätigen. Die Geräte müssen mobil sein. Sie können jeweils nur verhältnismäßig wenige Fahrgäste bedienen, da Busse nun einmal geringere Kapazitäten aufweisen als Bahnen. Sie sind also verhältnismäßig teuer. Wie und wann werden die Unternehmen für diesen Aufwand entschädigt? Wie wird dabei ein gewisser Vorlauf berücksichtigt, da die Geräte ja erst noch beschafft und programmiert werden müssen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 273704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273704/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer
Gerhard Cremer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „49-Euro-Ticket“ vom 22.03.2023 (#273704) wurde von Ihnen nicht in …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
AW: 49-Euro-Ticket [#273704]
Datum
25. April 2023 17:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „49-Euro-Ticket“ vom 22.03.2023 (#273704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Außerdem benötigen die Unternehmen ja, wie bereits geschrieben, einen gewissen Vorlauf. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Cremer, zu Ihren mit E-Mail vom 22.3.2023 beantragen Informationen nach dem Informationsfreih…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1629IFG - 49-Euro-Ticket [#273704]
Datum
26. April 2023 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Cremer, zu Ihren mit E-Mail vom 22.3.2023 beantragen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ergeht wie von Ihnen gewünscht ausschließlich per E-Mail das im Anhang beigefügte Schreiben. Mit freundlichem Gruß