511-180/002#474

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Am 03.03.2020 haben Sie mir geantwortet das Motoren OM651 sowie OM642 vom KBA derzeit untersucht werden.
Die Antwort habe ich von <<E-Mail-Adresse>> bekommen
Meine Frage: Gibt es schon Ergebnisse??

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Heinz-Gerd Bongen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 03.03.20…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Heinz-Gerd Bongen
Betreff
511-180/002#474 [#187341]
Datum
25. Mai 2020 14:27
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 03.03.2020 haben Sie mir geantwortet das Motoren OM651 sowie OM642 vom KBA derzeit untersucht werden. Die Antwort habe ich von <<E-Mail-Adresse>> bekommen Meine Frage: Gibt es schon Ergebnisse??
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz-Gerd Bongen Anfragenr: 187341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187341 Postanschrift Heinz-Gerd Bongen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinz-Gerd Bongen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freun…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#474-Heinz-Gerd Bongen - Antrag nach Informationsfreihe
Datum
29. Mai 2020 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Gerd Bongen
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie schreiben in Ihrer letzten Antwort: "Ihr Fahrzeug verfügt, wie bere…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Heinz-Gerd Bongen
Betreff
AW: GZ 511-180/002#474-Heinz-Gerd Bongen - Antrag nach Informationsfreihe [#187341]
Datum
4. Juli 2020 13:19
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie schreiben in Ihrer letzten Antwort: "Ihr Fahrzeug verfügt, wie bereits mit Schreiben vom 15.01.2020 mitgeteilt, über diegleiche Schadstoff-und Abgasstrategie, welche in dem Fahrzeug GLK 220 4MATIC mit dem Motor OM 651 der Schadstoffkategorie Euro 5 durch das KBA als unzulässig beschieden wurde." -->Hieraus schließe ich, dass auch mein Fahrzeug als unzulässig kategorisiert ist. Weiterhin schreiben Sie: "Im Rahmen der Prüfung des oben genannten Verifikanten [Anmerkung: GLK 220 4MATIC OM 651] wurde diese im Cluster 10 jedoch nicht als grenzwertig bewertet." -->Wie kann es sein, dass das KBA den Motor als unzulässig bewertet und gleichzeitig als nicht grenzwertig? Weiterhin schreiben Sie: "Aufgrund verschiedener Fahrzeugeigenschaften ist es möglich, dass eine Strategie in einem Fahrzeug als unzulässig bewertet wird und in einem anderen nicht. Somit weist Ihr Fahrzeug nach hiesigem Kenntnisstand keine unzulässige Abschalteinrichtung auf." --> Die Erläuterung ist für mich nicht schlüssig, wie auch oben durch meine Fragen bereits beschrieben. Wozu benötige ich eine Einteilung in Cluster, wenn Fahrzeuge innerhalb eines Clusters verschieden bewertet werden? Darüber hinaus, verstehe ich die Zuteilung meines Fahrzeuges zum Cluster 10 nicht. Der GLK 220 4MATIC OM 651 ist ein 4-Zylinder Motor mit 1,8 oder 2,1 Liter Hubraum. Bei meinem Fahrzeug [OM642] ist ein 6-Zylinder Motor mit 3,0 Liter Hubraum verbaut. Wie kommt es dann zu einer Einteilung in einem Cluster und der Aussage an Ende des Schreibens, dass mein Fahrzeug keine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist? Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man die Fahrzeuge kategorisiert und dann ein Fahrzeug aus dem "Cluster" als Grundlage für Tests verwendet, aber hier zwei völlig unterschiedliche Motoren in ein Cluster einzuteilen ist für mich nicht nachvollziehbar. Aufgrund welcher Auswahlkriterien erfolgt die Zuteilung zu einem Cluster? Mit freundlichen Grüßen Heinz-Gerd Bongen Anfragenr: 187341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187341/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Bongen, das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freund…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#474-Heinz-Gerd Bongen - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
8. Juli 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bongen, das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Gerd Bongen
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „511-180/002#474“ vom 25.05.2020 (#187341…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Heinz-Gerd Bongen
Betreff
AW: GZ 511-180/002#474-Heinz-Gerd Bongen - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#187341]
Datum
18. Juli 2020 10:31
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „511-180/002#474“ vom 25.05.2020 (#187341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Heinz-Gerd Bongen Anfragenr: 187341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187341/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Bongen, das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundl…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#474-Heinz-Gerd Bongen - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
22. Juli 2020 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bongen, das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Gerd Bongen
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „511-180/002#474“ vom 25.05.2020 (#187341…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Heinz-Gerd Bongen
Betreff
AW: GZ 511-180/002#474-Heinz-Gerd Bongen - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#187341]
Datum
2. August 2020 23:02
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „511-180/002#474“ vom 25.05.2020 (#187341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Heinz-Gerd Bongen Anfragenr: 187341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187341/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Bongen, anliegend erhalten Sie das an Sie am 22.07.2020 versendete Antwortschreiben erneut mit…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: GZ 511-180/002#474-Heinz-Gerd Bongen - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
3. August 2020 09:07
Status
Sehr geehrter Herr Bongen, anliegend erhalten Sie das an Sie am 22.07.2020 versendete Antwortschreiben erneut mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen