5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Datengrundlage/Datenquelle für die Festlegung der Bahnstrecken, auf denen in Hessen mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs sind.

Begründung: Bei meiner ersten Anfrage haben Sie auf eine Karte verwiesen, nach der z.B. auf folgenden Bahnstrecken weniger als 2.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs sind und demnach kein 5G-Netz geplant sei:
- Vogelsbergbahn (mind. im Abschnitt Gießen-Grünberg)
- Taunusbahn (mind. im Abschnitt Friedrichsdorf-Usingen)
- Horlofftalbahn (mind. im Abschnitt Friedberg-Beienheim/Wölfersheim)
- Königsteiner Bahn (mind. im Abschnitt Höchst-Kelkheim)
- Strecke Offenbach-Dietzenbach
- Dreieichbahn
- Nieddertalbahn (mind. im Abschnitt Bad Vilbel-Altenstadt)
- Bahnstrecke Friedberg-Hanau (mind. im Abschnitt Hanau-Bruchköbel
- Obere Lahntalbahn (mind. im Abschnitt Cölbe-Sarnau)
- Bahnstrecke Kassel-Korbach (mind. im Abschnitt Kassel-Ahnatal)
- Lahn-Kinzig-Bahn (mind. zwischen Gießen und Hungen)
Gemäß der RMV-Karte im folgenden Dokument waren jedoch bereits 2010 bereits mehr als 2.000 Fahrgäste auf Abschnitten der oben genannten Bahnlinien unterwegs, so dass dies darauf hindeutet, dass Ihre Datenquelle unvollständig oder veraltet ist:
https://www.rmv.de/c/fileadmin/documents/PDFs/_RMV_DE/Der_RMV/Aufgaben_der_RMV_GmbH/Verkehrs-_und_Mobilitaetsplanung_GB_2_Busch/Verbundweiter%20Nahverkehrsplan/RNVP_Kapitel_2_Bestandsaufnahme.pdf (Seite 33, bzw. Seite 20 des PDF)
Gemäß dieser Karte des NVV von 2008 waren auf den oben genannten Strecken mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs:
https://www.nvv.de/fileadmin/nvv/data/Nahverkehrsplan/NVP_NVV_Anl_II-23_Verkehrsmengenkarten.pdf
Gemäß aktuellen Fahrgastzahlen aus Analysen zur Reaktivierung der Horlofftalbahn sind zwischen Friedberg und Reichelsheim sowie Beienheim und Wölfersheim sowie Gießen und Hungen mehr als 2.000 Fahrgäste unterwegs.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datengrundlage/D…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen [#34990]
Datum
30. November 2018 23:50
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datengrundlage/Datenquelle für die Festlegung der Bahnstrecken, auf denen in Hessen mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs sind. Begründung: Bei meiner ersten Anfrage haben Sie auf eine Karte verwiesen, nach der z.B. auf folgenden Bahnstrecken weniger als 2.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs sind und demnach kein 5G-Netz geplant sei: - Vogelsbergbahn (mind. im Abschnitt Gießen-Grünberg) - Taunusbahn (mind. im Abschnitt Friedrichsdorf-Usingen) - Horlofftalbahn (mind. im Abschnitt Friedberg-Beienheim/Wölfersheim) - Königsteiner Bahn (mind. im Abschnitt Höchst-Kelkheim) - Strecke Offenbach-Dietzenbach - Dreieichbahn - Nieddertalbahn (mind. im Abschnitt Bad Vilbel-Altenstadt) - Bahnstrecke Friedberg-Hanau (mind. im Abschnitt Hanau-Bruchköbel - Obere Lahntalbahn (mind. im Abschnitt Cölbe-Sarnau) - Bahnstrecke Kassel-Korbach (mind. im Abschnitt Kassel-Ahnatal) - Lahn-Kinzig-Bahn (mind. zwischen Gießen und Hungen) Gemäß der RMV-Karte im folgenden Dokument waren jedoch bereits 2010 bereits mehr als 2.000 Fahrgäste auf Abschnitten der oben genannten Bahnlinien unterwegs, so dass dies darauf hindeutet, dass Ihre Datenquelle unvollständig oder veraltet ist: https://www.rmv.de/c/fileadmin/documents/PDFs/_RMV_DE/Der_RMV/Aufgaben_der_RMV_GmbH/Verkehrs-_und_Mobilitaetsplanung_GB_2_Busch/Verbundweiter%20Nahverkehrsplan/RNVP_Kapitel_2_Bestandsaufnahme.pdf (Seite 33, bzw. Seite 20 des PDF) Gemäß dieser Karte des NVV von 2008 waren auf den oben genannten Strecken mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs: https://www.nvv.de/fileadmin/nvv/data/Nahverkehrsplan/NVP_NVV_Anl_II-23_Verkehrsmengenkarten.pdf Gemäß aktuellen Fahrgastzahlen aus Analysen zur Reaktivierung der Horlofftalbahn sind zwischen Friedberg und Reichelsheim sowie Beienheim und Wölfersheim sowie Gießen und Hungen mehr als 2.000 Fahrgäste unterwegs.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30.11.2018 haben Sie eine Rückfrage zu Ihrer IFG-Anfrage vom 19.11.201…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen [#34990]
Datum
7. Dezember 2018 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30.11.2018 haben Sie eine Rückfrage zu Ihrer IFG-Anfrage vom 19.11.2018 übersendet. Sie begehren Informationen zu den Datengrundlagen, auf denen die Festlegung derjenigen Bahnstrecken in Hessen beruht, auf denen mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag verkehren. Auf Ihre Rückfrage kann ich wie folgt Auskunft erteilen: In der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018, abrufbar unter www.bnetza.de/mobilesbreitband<http://www.bnetza.de/mobilesbreitband>, sind zwei separate Versorgungsverpflichtungen mit Bezug zur Schiene vorgesehen. Bis Ende des Jahres 2022 ist eine Versorgung der Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag zu erreichen. Darüber hinaus sind bis Ende des Jahres 2024 alle übrigen Schienenwege zu versorgen. Im Ergebnis sollen damit die gesamten Schienenwege bis Ende 2024 unabhängig von den Fahrgastzahlen versorgt werden. Sie tragen vor, einzelne Schienenwege, die nach Ihren Informationen ein Fahrgastaufkommen von über 2.000 Personen aufweisen, seien in der Kartendarstellung (Anlage 6 der Entscheidung) nicht enthalten. Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass sich bei der Betrachtung der Schienenwege mit über 2.000 Fahrgästen pro Tag hinsichtlich der Teilabschnitte von Strecken zunächst ein fragmentiertes Bild ergeben hat. Daher wurde eine Bereinigung vorgenommen, damit die Auflage zusammenhängende Strecken umfasst. Aus diesem Grund ist nicht ganz auszuschließen, dass bei der bis 2022 zu erfüllenden Auflage (vgl. Anlage 6 der Präsidentenkammerentscheidung) einzelne Schienenstrecken oder Abschnitte mit hoher Fahrgaststärke nicht enthalten sind. Insoweit die Sorge besteht, einzelne Schienenwege könnten beim künftigen Netzausbau nicht berücksichtigt werden, möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass bis Ende des Jahres 2024 ohnehin eine vollständige Versorgung der Schienenwege aller öffentlichen Schienennetzbetreiber herzustellen ist (vgl. unter III.4.9 der Präsidentenkammerentscheidung). Unabhängig von der Versorgungsauflage liegt es aber auch in der Hand des Betreibers der Schienenwege durch entsprechende Mitwirkungsangebote eine frühzeitige Versorgung durch Mobilfunknetzbetreiber zu erreichen. Angesichts der Tatsache, dass mittelfristig ohnehin eine Versorgung sämtlicher Schienenwege herzustellen ist, relativiert sich im Übrigen die Bedeutung der nur kurzfristig wirkenden Unterscheidung einzelner Schienenwege und -abschnitte nach Fahrgastzahl. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die inhaltlichen Ausführungen zu den Hintergründen und de…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen [#34990]
Datum
8. Dezember 2018 15:00
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die inhaltlichen Ausführungen zu den Hintergründen und der Information, dass ab 2024 alle Bahnstrecken entsprechend abgedeckt sind. Ich möchte dennoch noch einmal darauf hinweisen, dass meine Antrag auf Übersendung der Datengrundlage/Datenquelle für die Festlegung der Bahnstrecken, auf denen in Hessen mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs sind, noch nicht beantwortet ist. Ich möchte Sie daher weiterhin bitten, mir diese Unterlagen bis 4.1.2019 zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre erneute Rückfrage vom 08.12.2018 zur Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen In…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: 5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen [#34990]
Datum
3. Januar 2019 07:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre erneute Rückfrage vom 08.12.2018 zur Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.11.2018 erlaube ich mir die folgenden Hinweise: Die Versorgungsverpflichtungen auf die sich die Anlagen 6 und 7 der Präsidentenkammerentscheidung beziehen, gelten nur für die bestehenden Mobilfunknetzbetreiber. Karten in einem georeferenzierten Datenformat, die einen höheren Detaillierungsgrad aufweisen und daher gegebenenfalls Rückschlüsse auf die zugrundeliegende Datenlage ermöglichen können, werden durch die Bundesnetzagentur ausschließlich diesen Netzbetreibern, nicht aber Dritten zur Verfügung gestellt. Sofern Sie eine Übersendung solcher Karten oder auch der Ihnen zugrundeliegenden Datensätze begehren, muss ich Ihnen mitteilen, dass dies wegen der von diesen Informationen gegebenenfalls betroffenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (BuG) von Betreibern der Schienenwege und Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht möglich ist. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und die Information, dass Sie die Auffassung vert…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen [#34990]
Datum
3. Januar 2019 10:35
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und die Information, dass Sie die Auffassung vertreten, dass Sie die Daten zu den Fahrgastzahlen nicht herausgeben dürfen. Ich wiederhole daher erneut meine Anfrage und frage Sie aufgrund welcher Datenquellen Sie die Fahrgastzahlen zugrunde gelegt haben. Ganz konkret also: Von welchen Stellen (Deutsche Bahn, RMV, NVV, Hessische Landesbahn, HMWEVL,...) haben Sie für die folgenden Strecken die Fahrgastzahlen-Daten erhalten und aus welchem Jahr(en) stammen die Daten: - Vogelsbergbahn (mind. im Abschnitt Gießen-Grünberg) - Taunusbahn (mind. im Abschnitt Friedrichsdorf-Usingen) - Horlofftalbahn (mind. im Abschnitt Friedberg-Beienheim/Wölfersheim) - Königsteiner Bahn (mind. im Abschnitt Höchst-Kelkheim) - Strecke Offenbach-Dietzenbach - Dreieichbahn - Nieddertalbahn (mind. im Abschnitt Bad Vilbel-Altenstadt) - Bahnstrecke Friedberg-Hanau (mind. im Abschnitt Hanau-Bruchköbel - Obere Lahntalbahn (mind. im Abschnitt Cölbe-Sarnau) - Bahnstrecke Kassel-Korbach (mind. im Abschnitt Kassel-Ahnatal) - Lahn-Kinzig-Bahn (mind. zwischen Gießen und Hungen) Ich bitte um eine Auflistung der Stellen, die Ihnen die Daten gegeben haben, nach Strecken, sofern für die einzelnen Strecken unterschiedliche Datenquellen herangezogen wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre weitere Rückfrage vom 03.01.2019 zur Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen In…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: 5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen [#34990]
Datum
4. Januar 2019 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre weitere Rückfrage vom 03.01.2019 zur Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.11.2018 darf die folgenden ergänzenden Ausführungen machen: Zur Definition desjenigen Streckennetzes, welches die "fahrgaststarken Strecken" im Sinne der Präsidentenkammerentscheidung darstellt, hat die Bundesnetzagentur auf Daten der Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) zurückgegriffen. Die von der DB Netz AG als mit Abstand größtem Betreiber der Schienenwege gelieferten Daten umfassen dabei neben den Daten zum konzerneigenen Verkehrsbetrieb auch die Fahrgastzahlen dritter Eisenbahnverkehrsunternehmen, die auf diesen Schienenwegen verkehren. Die Modellierung der Fahrgastzahlen erfolgte bezogen auf einen durchschnittlichen Werktag des Fahrplanjahres 2018. Die so gewonnenen Daten wurden in einem zweiten Schritt bereinigt, um möglichst unfragmentierte, zusammenhängende Netzabschnitte zu erhalten, die eine sachgerechte Versorgungsauflage gewährleisten. Abweichungen zwischen den modellierten Fahrgastzahlen auf einzelnen Abschnitten und den Ihnen vorliegenden Daten sind damit Praktikabilitätsgründen geschuldet. Wie bereits mitgeteilt, wird die Kategorisierung der Schienenstrecken bis 2024 aber ohnehin bedeutungslos sein, da dann sämtliche Schienenwege mit Mobilfunk zu versorgen sind. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben damit meine Anfrage vollständig beant…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 5G-Frequenzen - Bahnlinien in Hessen [#34990]
Datum
5. Januar 2019 10:02
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben damit meine Anfrage vollständig beantwortet, wofür ich Ihnen danke. Die Einschätzung, dass die DB Netz AG auch nur halbwegs plausible Daten hat, teile ich allerdings nicht. Nach Zählungen des RMV sind z.B. auf der Strecke Strecke Offenbach-Dietzenbach mehr als 10.000 Fahrgäste pro Tag unterwegs. Es ist ein vielbefahrene S-Bahn-Strecke. Von daher wäre es sinnvoll gewesen, dass Sie die Fahrgastzahlen dort abgefragt hätten, wo diese vorliegen, nämlich bei den Aufgabenträgern des ÖPNV. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in