6-8 Monate Wartezeit für Pflegekräfte, für einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Belgrad und Sarajevo zur Beantragung eines Visums

Anfrage an: Auswärtiges Amt

nach all den Versicherungen, im Pflegebereich den Notstand zu lindern, verstehe ich nicht, dass die Deutschen Botschaften in Belgrad und Sarajevo 5 - 8 Monate für eine Terminvergabe benötigen, damit Pflegekräfte ihr Visum beantragen können.
Auch bei aller Argumente zur Gleichbehandlung, ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man mir mitteilt, die Wartezeiten könnten sich noch erhöhen und für Pflegekräfte gäbe es nur durch die Vermittlung über die GIZ (staatliche Einrichtung, die 4000,00 Euro für ihre Vermittlung verlangt) keine Wartezeiten. Für diese Einrichtung steht die Tür jederzeit offen! Sind Staat und Bürger nicht gleich zu behandeln?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2018
  • Frist
    4. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Klaus Schütz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach all den Ver…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Klaus Schütz
Betreff
6-8 Monate Wartezeit für Pflegekräfte, für einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Belgrad und Sarajevo zur Beantragung eines Visums [#31579]
Datum
3. Juli 2018 16:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach all den Versicherungen, im Pflegebereich den Notstand zu lindern, verstehe ich nicht, dass die Deutschen Botschaften in Belgrad und Sarajevo 5 - 8 Monate für eine Terminvergabe benötigen, damit Pflegekräfte ihr Visum beantragen können. Auch bei aller Argumente zur Gleichbehandlung, ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man mir mitteilt, die Wartezeiten könnten sich noch erhöhen und für Pflegekräfte gäbe es nur durch die Vermittlung über die GIZ (staatliche Einrichtung, die 4000,00 Euro für ihre Vermittlung verlangt) keine Wartezeiten. Für diese Einrichtung steht die Tür jederzeit offen! Sind Staat und Bürger nicht gleich zu behandeln?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Schütz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Klaus Schütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Schütz

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Auswärtiges Amt
Wartezeit für Pflegekräfte [#31579] Sehr geehrter Herr Schütz, Ihre Frage nach der Terminvergabe an Pflegekräfte a…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Wartezeit für Pflegekräfte [#31579]
Datum
9. Juli 2018 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schütz, Ihre Frage nach der Terminvergabe an Pflegekräfte an den Botschaften Sarajewo und Belgrad wird nicht als Frage nach dem IFG behandelt und wurde zur Beantwortung an das für organisatorische Fragen an Visastellen zuständige Referat im Auswärtigen Amt weitergeleitet. Sowohl in Belgrad als auch in Sarajewo erfolgen Vorsprachen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Für qualifizierte Pflegekräfte werden bei beiden Botschaften gesonderte Terminkategorien vorgehalten. Dies gilt auch für die im Rahmen der Vermittlungsabsprachen vermittelten Pflegekräfte. Bezieht sich Ihre Beschwerde grundsätzlich auf die Vermittlungsabsprachen mit Serbien bzw. Bosnien Herzegowina und deren Ausgestaltung, müssten Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit oder das übergeordnete BAMS wenden. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/pflegefachkraefte Mit freundlichen Grüßen