6 Monate für Genesene ist absolut indiskutabel nach neuestem wissenschaftlichem Stand

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Warum wird der Genesenenstatus nicht verlängert auf mindestens 12 Monate, wenn der Deutsche Virologenverband seit Wochen auf eine Änderung hin gewiesen hat ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird der Ge…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
6 Monate für Genesene ist absolut indiskutabel nach neuestem wissenschaftlichem Stand [#231759]
Datum
26. Oktober 2021 10:57
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird der Genesenenstatus nicht verlängert auf mindestens 12 Monate, wenn der Deutsche Virologenverband seit Wochen auf eine Änderung hin gewiesen hat ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231759/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespräsidialamt
Ihre Anfrage nach IFG vom 26.10.2021 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o. g. Anfrage bitten wir Sie, an…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG vom 26.10.2021
Datum
28. Oktober 2021 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o. g. Anfrage bitten wir Sie, anliegendes Antwortschreiben zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen