6. Tätigkeitsbericht der BfDI

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen zur Abstimmung zur Erstellung des 6. Tätigkeitsberichts der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (siehe: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2018/07_Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit.html)

Hierbei bitte ich insbesondere um Unterlagen hinsichtlich der Abstimmung zu den statistischen Angaben (Kapitel 3.1.1), nachdem Ihre Behörde hier extra erwähnt ist (S. 55)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Derzeit sehe ich für ein Drittbeteiligungsverfahren keine Veranlassung. Sollte dies Ihrer Ansicht nach erforderlich sein, bitte ich um Information und Darlegung der Gründe.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur Abstimmung…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
6. Tätigkeitsbericht der BfDI [#31866]
Datum
13. Juli 2018 09:32
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur Abstimmung zur Erstellung des 6. Tätigkeitsberichts der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (siehe: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2018/07_Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit.html) Hierbei bitte ich insbesondere um Unterlagen hinsichtlich der Abstimmung zu den statistischen Angaben (Kapitel 3.1.1), nachdem Ihre Behörde hier extra erwähnt ist (S. 55) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Derzeit sehe ich für ein Drittbeteiligungsverfahren keine Veranlassung. Sollte dies Ihrer Ansicht nach erforderlich sein, bitte ich um Information und Darlegung der Gründe. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 Sehr Antragsteller/in die als Anl…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018
Datum
16. Juli 2018 14:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
79,7 KB
Sehr Antragsteller/in die als Anlage beigefügten Dateien übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866] Sehr << Anrede …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866]
Datum
16. Juli 2018 18:08
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat u.a. in dem 6. Tätigkeitsbericht erneut klargestellt, dass für die Beantwortung von einfachen Anfragen eine Anschrift nicht erforderlich ist. Insofern sind Sie hier erklärungspflichtig auch vor dem Hintergrund bestehender datenschutzrechtlicher Vorschriften, wofür bei dieser einfachen Anfrage die Angabe einer Postanschrift erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 Sehr Antragsteller/in das als Anl…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018
Datum
18. Juli 2018 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866] Sehr << Anrede …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866]
Datum
19. Juli 2018 23:18
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Dateianhang war beschädigt und wurde zurückgewiesen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutscher Bundestag
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866] Sehr Antragsteller/in…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866]
Datum
23. Juli 2018 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in als Anhang erhalten Sie die monierte Datei erneut. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866] Sehr << Anr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 [#31866]
Datum
23. Juli 2018 08:19
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juli 2018, welches bei mir am 23. Juli 2018 eingegangen ist. Sie behaupten, dass Sie einen teilablehnenden Bescheid erlassen wollen und begründen damit die Anforderung zusätzlicher Angaben, hier meiner Postanschrift. Nachdem es auch vor dem Hintergrund der verstrengerten Anforderungen an die Bestimmungen des Datenschutzes erforderlich zu klären, wozu die Daten verwendet werden, darf ich bitten zu erläutern aus welchem Grund Sie meine Anfrage abzulehnen beabsichtigen. Ggf. reicht hier der Grund durch Benennung der entsprechenden Vorschrift. In diesem Zusammenhang darf ich jedoch darauf hinweisen, dass ein Grund beispielsweise der behördlichen Willensbildung nicht (mehr) erhalten kann. Dies liegt bereits darin begründet, dass nach Veröffentlichung der Willensbildungsprozess bereits abgeschlossen ist. Sollte jedoch keine Abstimmung (schriftlich oder mündlich) stattgefunden haben, so reicht auch hier ein Hinweis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018 Sehr Antragsteller/in das als Anl…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-220/2018
Datum
25. Juli 2018 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „6. Tätigkeitsbericht der BfDI“ [#31866] [#31866]
Datum
25. Juli 2018 15:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31866/auth/09a056574a982a640c3e15973fa3df3a1b9d3489/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Der Deutsche Bundestag behauptet pauschaliert, dass er meinen Antrag ganz oder teilweise ablehnen müsse. Hierbei handelt es sich eher um die Art und Form des Datenfishings, denn er ist lediglich daran interessiert an weitere Daten heranzukommen. Eine solche Verfahrensweise ist jedoch weder aus dem Informationsfreiheits- noch aus dem Datenschutzrecht heraus zulässig. Hinsichtlich des Datenschutzes ist die Behörde zur Datensparsamkeit gesetzlich verpflichtet und hinsichtlich des Informationsfreiheitsrechts muss die Behörde den Informationszugang in der einfachstmöglichen Form gewähren. Der Deutsche Bundestag baut hier jedoch hohe Hürden auf. Die blosse Behauptung einer möglichen ganz oder teilweisen Ablehnung meiner Anfrage ist zu konkretisieren. Danach muss er beispielsweise den gesetzlichen Grund angeben oder sagen, ob die Information überhaupt vorliegt. Damit greift er der Begründung auch nicht vor. Dies folgt auch daraus, dass der Gesetzgeber, zuletzt festgestellt in Ihrem 6. Tätigkeitsbericht, selbst anonyme Anfrage zulässig gemacht hat. Es würde ins Leere laufen, wenn die Verwaltungsbehörde beständig mit der Begründung der rechtsmittelfähigen Zustellung die Herausgabe der Adresse verlangen könnte. Ich bitte mir den gesamten Schriftverkehr mit dem Deutschen Bundestag zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider liegen Sie hier falsch. Der Gesetzgeber hat normiert, dass auch anonymisiert…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „6. Tätigkeitsbericht der BfDI“ [#31866] [#31866]
Datum
25. Juli 2018 15:58
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider liegen Sie hier falsch. Der Gesetzgeber hat normiert, dass auch anonymisierte Anfragen zulässig sind. Es würde der gesetzlichen Anordnung zuwiderlaufen, wenn die Behörde diesen Anspruch allein dadurch unterlaufen würde in dem sie behauptet einen rechtsmittelfähigen Bescheid zustellen zu müssen. Allein dieses Argument wird dadurch ausgeheblt, dass der Zugang insbesondere bei fragdenstaat.de öffentlich nachweisbar ist. Damit ist dem Anspruch aus § 41 VwVfG Rechtsgenüge getan. Desweiteren greifen Sie mit der Nennung der möglichen Ablehnungsgründe einer Begründungspflicht nicht vor. Diese erfordert nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine detaillierte Auseinandersetzung, die hier jedoch gar nicht gefordert ist. Darüber hinaus ist die Frist so zu bemessen, dass sie erfüllbar ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „6. Tätigkeitsbericht der BfDI“ [#31866] [#31866]
Datum
16. September 2018 07:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31866/auth/09a056574a982a640c3e15973fa3df3a1b9d3489/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Adresse bei einfachen Anfragen auch nach Sichtweise der BfDI nicht erforderlich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0586 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „6. Tätigkeitsbericht der BfDI“ [#31866]
Datum
18. September 2018 13:38
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0586 Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihr Anliegen wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags durch den Deutschen Bundestag ist nicht zu beanstanden. Wie der Deutsche Bundestag zu Recht ausführt, darf eine Behörde die Angabe einer postalischen Erreichbarkeit im Falle einer (teilweisen) Ablehnung eines IFG-Antrags fordern. Diese Voraussetzung ist laut der Schreiben des Deutschen Bundestages, zuletzt vom 25. Juli 2018, gegeben. Die Begründung für die (teilweise) Ablehung eines IFG-Antrags erfolgt in dem zu erlassenden Bescheid. Eine Pflicht zur Bekanntgabe der Ablehnungsgründe vorab besteht hingegen nicht. Mit freundlichen Grüßen