6. Tätigkeitsbericht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Zusendung der Abstimmungsunterlagen mit den Behörden des Bundes und sonstigen betroffenen Stellen im Rahmen der Erstellung und Übergabe des 6. Tätigkeitsberichts Ihrer Behörde (siehe https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2018/07_Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit.html)

Hierbei bin ich insbesondere an den Unterlagen zu Kapitel 3.1.1, 3.2 und 4 interessiert. Hinsichtlich Kapitel 4 bitte ich auch solche Unterlagen aufzunehmen wo sich Behörden gegen die Aufnahme von Einzelfällen in den Tätigkeitsbericht ausgesprochen haben und Ihre Behörde diesem gefolgt ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Derzeit sehe ich keine Veranlassung zu einem Drittbeteiligungsverfahren. Soweit dies aus Ihrer Sicht erforderlich ist, bitte ich um Darlegung der Gründe.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zusen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
6. Tätigkeitsbericht [#31865]
Datum
13. Juli 2018 09:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zusendung der Abstimmungsunterlagen mit den Behörden des Bundes und sonstigen betroffenen Stellen im Rahmen der Erstellung und Übergabe des 6. Tätigkeitsberichts Ihrer Behörde (siehe https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2018/07_Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit.html) Hierbei bin ich insbesondere an den Unterlagen zu Kapitel 3.1.1, 3.2 und 4 interessiert. Hinsichtlich Kapitel 4 bitte ich auch solche Unterlagen aufzunehmen wo sich Behörden gegen die Aufnahme von Einzelfällen in den Tätigkeitsbericht ausgesprochen haben und Ihre Behörde diesem gefolgt ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Derzeit sehe ich keine Veranlassung zu einem Drittbeteiligungsverfahren. Soweit dies aus Ihrer Sicht erforderlich ist, bitte ich um Darlegung der Gründe. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0122 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
6. Tätigkeitsbericht [#31865] # 15-780/010 II#0122
Datum
23. Juli 2018 17:44
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0122 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nach den Ausführungen in Ihrem eigenen 5. und 6. Tätigkeitsbericht zur Informations…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 6. Tätigkeitsbericht [#31865] # 15-780/010 II#0122 [#31865]
Datum
24. Juli 2018 09:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach den Ausführungen in Ihrem eigenen 5. und 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit ist die Angabe einer Adresse bei einfachen Anfragen nicht erforderlich. Sie beziehen sich dort auf anonymisierte Anfragen. Was hier auf solche Anfragen zutrifft gilt erst Recht auch für solche Anfragen unter Klarnamen. Hinzu kommt, dass Behörden zur Datensparsamkeit verpflichtet ist und daher ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen muss. Sie führen in Ihrem Schreiben vom 23. Juli 2018 aus, dass dies nicht zutrifft, wenn eine belastende Rechtswirkung mit der Entscheidung verbunden ist. Um dieses, in einem solchen Frall berechtigte Interesse an der Datenverarbeitung zu prüfen darf ich um Angabe der möglichen Gründe bitten, welche die Angabe einer Adresse erforderlich machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juli 2018 13:09
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „6. Tätigkeitsbericht“ [#31865] [#31865]
Datum
26. Juli 2018 08:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31865/auth/7d332a0be98b6d217028e28f5692a14943ccf9d1/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde behauptet, dass sie den Antrag abzulehnen habe und dafür eine Adresse benötige. Sie weigert sich jedoch, einen Grund für die beabsichtigte Ablehnung anzugeben. Hier wird scheinbar sehr viel Wert auf Datenfishing weglegt, denn grundsätzlich sind Behörden verpflichtet Daten lediglich sparsam zu erheben und nur in dem notwendigem Umfang. Gleichzeitig ist das IFG darauf ausgerichtet einen möglichst einfachen Zugang zu gewähren und gewährt selbst dann Zugang, wenn die Anfrage anonym gestellt wird (5. und 6. Tätigkeitsbericht der BfDI). Die blosse Behauptung der Ablehnug reicht hier nicht aus. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet den Grund für die Datenerhebung zu benennen, also z.B. dem Ablehnungsgrund. Anders als die Behörde befürchtet greift sie hier auch nicht einem möglichen Bescheid selbst vor, sondern gibt dem Anfragesteller die Möglichkeit seine Anfrage dahingehend abzuschätzen ob die Freigabe personenperzogener Daten in diesem Falle angezeigt ist. So wäre dies z.B. nicht notwendig wenn die Behörde klarstellt, dass entsprechende Daten gar nicht vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0122 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »6. Tätigkeitsbericht« [#31865] # 15-780/010 II#0122
Datum
4. September 2018 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
624,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0122 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir die Stellungnahme der Behoerde zu. Bitte teilen Sie mir den Gr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »6. Tätigkeitsbericht« [#31865] # 15-780/010 II#0122 [#31865]
Datum
4. September 2018 22:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir die Stellungnahme der Behoerde zu. Bitte teilen Sie mir den Grund er beabsichtigten Ablehnung mit Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0122 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »6. Tätigkeitsbericht« [#31865] # 15-780/010 II#0122
Datum
11. September 2018 11:21
Status
geschwärzt
509,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0122 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es geht letztlich doch so einfach. Ich finde, hätten Sie mir bereits von Anfang an …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »6. Tätigkeitsbericht« [#31865] # 15-780/010 II#0122 [#31865]
Datum
11. September 2018 20:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es geht letztlich doch so einfach. Ich finde, hätten Sie mir bereits von Anfang an diesen Grund gesagt, hätte ich dann meinen Antrag formell auch zurück gezogen (was hiermit geschieht). Dies wäre nicht nur bürgerfreundlich, sondern auch verwaltungseffizient, denn mir kommt es nicht auf einen Bescheid, sondern auf den Inhalt an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in