§ 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW
Anfrage an:
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Durch das Zusammentreffen meiner Versorgungsbezüge mit dem Witwengeld aus dem Beamtenverhältnis meines verstorbenen Mannes wird ein erheblicher Teil meiner Pension "ruhend gestellt". Ich möchte gerne wissen warum? Wie lautet die Gesetzesbegründung? Welche Überlegung lag dieser aus dem Beamtenversorgungsgetz des Bundes übernommenen Regelung zugrunde?
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. August 2018
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4. September 2018
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