§ 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW

Durch das Zusammentreffen meiner Versorgungsbezüge mit dem Witwengeld aus dem Beamtenverhältnis meines verstorbenen Mannes wird ein erheblicher Teil meiner Pension "ruhend gestellt". Ich möchte gerne wissen warum? Wie lautet die Gesetzesbegründung? Welche Überlegung lag dieser aus dem Beamtenversorgungsgetz des Bundes übernommenen Regelung zugrunde?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW [#32554]
Datum
1. August 2018 20:04
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Zusammentreffen meiner Versorgungsbezüge mit dem Witwengeld aus dem Beamtenverhältnis meines verstorbenen Mannes wird ein erheblicher Teil meiner Pension "ruhend gestellt". Ich möchte gerne wissen warum? Wie lautet die Gesetzesbegründung? Welche Überlegung lag dieser aus dem Beamtenversorgungsgetz des Bundes übernommenen Regelung zugrunde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage über das Internetportal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.d…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
WG: § 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW [#32554]
Datum
27. August 2018 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage über das Internetportal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> vom 01.08.2018 habe ich erhalten. Ich nehme hierzu wie folgt Stellung: Treffen mehrere Versorgungsbezüge zusammen (z.B. ein eigener Versorgungsanspruch und ein Anspruch auf Hinterbliebenenbezüge), darf die hieraus entstehende Gesamtversorgung nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze bezogen werden. In der Regel erfolgt daher eine sogenannte Ruhensregelung. Dies ergibt sich aus § 67 LBeamtVG NRW. In solchen Fällen erstellt das LBV grundsätzlich einen sogenannten Bescheid über die Regelung der Versorgungsbezüge. Darin werden Einzelheiten zu der erfolgten Ruhensregelung erläutert und bekanntgegeben. Sofern hierzu individuelle Fragen bestehen, steht das LBV den betroffenen Personen für die Beantwortung zur Verfügung. Entsprechende Anfragen können schriftlich (z.B. über das Kontaktformular auf der Internetseite des LBV) oder telefonisch an das LBV gerichtet werden. Welche Gedanken sich der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes gemacht hat (Gesetzesbegründung), kann den Internetseiten des Landtages entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist leider unzureichend! Der von Ihnen genannte § 67 LBeamtVG NRW ist…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: § 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW [#32554]
Datum
27. August 2018 13:29
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist leider unzureichend! Der von Ihnen genannte § 67 LBeamtVG NRW ist mir bekannt. Ich möchte wissen, welche Gedanken des Gesetzgebers hinter dieser Regelung stehen. Ich habe bereits selber versucht, die Gesetzesbegründung einzusehen. Ohne Nummer und Datum der Landtagsdrucksache ist mir das nicht gelungen. Ihr Hinweis auf die Internetseiten des Landtags hilft mir nicht weiter! Können Sie bitte konkrete Angaben machen, zumal das Land NRW eine Bundesregelung übernommen hat? Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW“ vom 0…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: § 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW [#32554]
Datum
4. September 2018 10:12
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 67 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW“ vom 01.08.2018 (#32554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>