§ 7 Abs. 1 S. 2 Bundesvertriebenengesetz

§ 7 Abs. 1 S. 2 Bundesvertriebenengesetz
"(1) [...] Durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern."

1. Welches Organ der Bundesrepublik Deutschland ist dafür zuständig?
2. Gibt es eine abschließende Liste der durch die Spätaussiedlung bedingten Nachteilen, die zu mildern sind?
3. Welche Konsequenzen sind gesetzlich vorgesehen, falls zuständiges Organ diese zitierte Regelung ignoriert? Oder spielt diese Regelung praktisch keine Rolle, da in der Realität nicht realisierbar?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: § 7 Abs. 1 S. 2 B…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 7 Abs. 1 S. 2 Bundesvertriebenengesetz [#228534]
Datum
18. September 2021 19:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§ 7 Abs. 1 S. 2 Bundesvertriebenengesetz "(1) [...] Durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern." 1. Welches Organ der Bundesrepublik Deutschland ist dafür zuständig? 2. Gibt es eine abschließende Liste der durch die Spätaussiedlung bedingten Nachteilen, die zu mildern sind? 3. Welche Konsequenzen sind gesetzlich vorgesehen, falls zuständiges Organ diese zitierte Regelung ignoriert? Oder spielt diese Regelung praktisch keine Rolle, da in der Realität nicht realisierbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228534/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Z B 6 Sehr Antragsteller/in das Bundesministeriu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: § 7 Abs. 1 S. 2 Bundesvertriebenengesetz [#228534]
Datum
20. September 2021 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Z B 6 Sehr Antragsteller/in das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann Ihnen zu Ihren Fragen zum Bundesvertriebenengesetz nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das für das Bundesvertriebenengesetz federführend zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - Referat H I 8 - Alt-Moabit 140, 10557 Berlin oder über das Kontaktformular: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-formular-node.html. Mit freundlichen Grüßen