§7 Abs. 4a SGB II. im Einklang mit Art. 11 GG & Art. 21 AEUV

Freizügigkeit ist grundsätzlich das durch Art. 11 GG geschützte Recht, unbeschränkt durch die deutschen Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Darüber hinaus umschreibt Freizügigkeit das durch Art. 21 AEUV geschütze Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Dieses Recht darf nur durch Gesetze oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Daher bitte ich um Aufklärung und möchte wissen, wie §7 Abs. 4a SGB II. mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen ist?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Freizügigkeit ist g…
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Betreff
§7 Abs. 4a SGB II. im Einklang mit Art. 11 GG & Art. 21 AEUV [#166431]
Datum
11. September 2019 18:48
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Freizügigkeit ist grundsätzlich das durch Art. 11 GG geschützte Recht, unbeschränkt durch die deutschen Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Darüber hinaus umschreibt Freizügigkeit das durch Art. 21 AEUV geschütze Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dieses Recht darf nur durch Gesetze oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist. Daher bitte ich um Aufklärung und möchte wissen, wie §7 Abs. 4a SGB II. mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Jobcenter Berlin Pankow
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften unter Berufung au…
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Betreff
§7 Abs. 4a SGB II. im Einklang mit Art. 11 GG & Art. 21 AEUV [#166431]
Datum
27. September 2019 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz. Sie möchten wissen, wie § 7 Absatz 4a SGBII mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen ist. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegen eine gemeinsame Einrichtung richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch 2 nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Danach sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 2 IFG). Nicht vom Informationsanspruch umfasst sind noch zu erstellende Rechtsauskünfte, denn der Anspruch ist nur auf vorhandene Informationen gerichtet. Grundsätzlich stellen Rechtsauskünfte, die noch zu erarbeiten und zu beurteilen sind, keine vom Informationsfreiheitsgesetz erfassten Informationsgegenstände dar. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihren Antrag daher zurückweise. Mit freundlichen Grüßen

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AW: §7 Abs. 4a SGB II. im Einklang mit Art. 11 GG & Art. 21 AEUV [#166431]
Datum
3. Oktober 2019 22:06
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in "Danach sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 2 IFG)." Demnach bitte ich um folgende Auskünfte: Ich hätte gern ALLE im Zusammenhang mit ALG 2 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jemals in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Arbeiten mit Bezug auf §7 Abs. 4a SGB II. und die dazugehörigen wissenschaftlichen Abhandlungen der damaligen Bundesregierung, welche dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorliegen müssen, da sie durch die Bertelsmann Stiftung für das Bundesministerium erarbeitet wurden. Zusätzlich möchte ich alle internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und des JobCenters Berlin-Pankow bezogen auf §7 Abs. 4a SGB II. haben. Auch möchte ich wissen, welche konkreten Schritte Sie in Bezug auf das vernichtende Urteil der Vereinten Nationen aus dem Bericht des Economic and Social Council, United Nations (E/C.12/DEU/CO/6) vom Oktober 2018 unternommen haben um den nicht sonderlich strengen Auflagen der Vereinten Nation gerecht zu werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>