§7 Abs. 4a SGB II. im Einklang mit Art. 11 GG & Art. 21 AEUV

Freizügigkeit ist grundsätzlich das durch Art. 11 GG geschützte Recht, unbeschränkt durch die deutschen Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Darüber hinaus umschreibt Freizügigkeit das durch Art. 21 AEUV geschütze Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Dieses Recht darf nur durch Gesetze oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Daher bitte ich um Aufklärung und möchte wissen, wie §7 Abs. 4a SGB II. mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen ist?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§7 Abs. 4a SGB II. im Einklang mit Art. 11 GG & Art. 21 AEUV [#166432]
Datum
11. September 2019 19:08
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Freizügigkeit ist grundsätzlich das durch Art. 11 GG geschützte Recht, unbeschränkt durch die deutschen Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Darüber hinaus umschreibt Freizügigkeit das durch Art. 21 AEUV geschütze Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dieses Recht darf nur durch Gesetze oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist. Daher bitte ich um Aufklärung und möchte wissen, wie §7 Abs. 4a SGB II. mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen ist?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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