Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
9 K2252/2017 001 (160)
In o.g. Sache bitte ich um Sachstandstauskunft,
Wie Sie aus den Ihnen vorliegenden Informationen wissen, hat das Ministerium für Verkehr NRW dem Petitionsausschuss NRW nach Ortsbesichtigung "empfohlen" diesen besagten Wirtschaftsweg (Laubhüttenweg) allein aus Gründen der potentiellen Gefahr wieder zu schließen.
Im November 2016 bin ich als Mieterin in das Gebäude << Adresse entfernt >> bei meinem Vermieter, Herrn Beinke; eingezogen. Von Herrn Beinke weiß ich, dass er gegen den Kreis Lippe als Verkersordnungsbehörde des Kreises Lippe klagt.
Wenn das Ministerium NRW zu einer solch elementaren Einschätzung der Situation, die ich als Anwohnerin nur teilen kann, kommt, dann möchte ich von Ihnen nicht nur den derzeitigen Sachstand wissen, - vielmehr interessiert mich, was ich als Mieterin, als Steuerzahlerin, als Bürgerin der BRD und als potentiell Betroffene tun kann, wenn ich oder andere durch die vom Ministerium NRW bereits beschriebene potentielle Gefahr direkt und körperlich betroffen werde!
Ohne anwaltliche Hilfe, aber dennoch und durchaus über das öffentliche Medium "fragdenstaat" stelle ich hier die Frage, wann und unter welchen Bedingungen eine bekannte Gefahr durch staatliche Institutionen beseitigt werden muss.
Es kann aus meiner Sicht nicht Anlass und Ursache sein, Gefahren erst dann zu beseitigen, wenn gerichtliche Verfahren nach zeitlichen Bedürfnissen Recht sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Beier
Behörde benötigt
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Datum16. August 2017
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