91 oder 95 nachgewiesene Corona-Tote in Hamburg

(info at emotional-light.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach heutiger Presseerklärung Ihrer Behörde hat das RKI für Hamburg 91 Tote MIT Corona-Virus festgestellt, das Institut für Rechtsmedizin jedoch 95 Tote, die AM Corona-Virus gestorben sind. Öffentliche Äußerungen von Professor Püschel deuten eher darauf hin, dass die Zahl der an Corona Verstorbenen deutlich geringer ist.

Ich beantrage die Übersendung von Unterlagen (oder den Hinweis auf allgemein zugängliche Fundstellen)

- zu den Todesfällen nach dem Robert-Koch-Institut in Hamburg mit Corona
- zu den Angaben des Instituts für Rechtsmedizin von 95 an Corona Verstorbenen. Hier dürfte ein umfassender Bericht vorliegen, dessen Übersendung ich beantrage.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Alfons Kleine-Möllhoff
(info at emotional-light.de) Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
91 oder 95 nachgewiesene Corona-Tote in Hamburg [#185109]
Datum
22. April 2020 14:43
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
(info at emotional-light.de) Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nach heutiger Presseerklärung Ihrer Behörde hat das RKI für Hamburg 91 Tote MIT Corona-Virus festgestellt, das Institut für Rechtsmedizin jedoch 95 Tote, die AM Corona-Virus gestorben sind. Öffentliche Äußerungen von Professor Püschel deuten eher darauf hin, dass die Zahl der an Corona Verstorbenen deutlich geringer ist. Ich beantrage die Übersendung von Unterlagen (oder den Hinweis auf allgemein zugängliche Fundstellen) - zu den Todesfällen nach dem Robert-Koch-Institut in Hamburg mit Corona - zu den Angaben des Instituts für Rechtsmedizin von 95 an Corona Verstorbenen. Hier dürfte ein umfassender Bericht vorliegen, dessen Übersendung ich beantrage. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 185109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185109 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
 Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschu…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN]-91 oder 95 nachgewiesene Corona-Tote in Hamburg [#185109]
Datum
22. April 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
 Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, zu den Erhebungen der Todesfälle durch das Robert-Koch-Institut ist auch nur …
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
WG: [EXTERN]-91 oder 95 nachgewiesene Corona-Tote in Hamburg [#185109]
Datum
23. April 2020 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, zu den Erhebungen der Todesfälle durch das Robert-Koch-Institut ist auch nur dieses auskunftsfähig. Die Gesundheitsbehörde gibt diese Zahlen nicht heraus, sondern veröffentlicht diese mit Bezug zu Ihrem Urheber. Zu den methodischen Unterschieden zwischen der Berechnung der BGV und des RKI finden Sie in den Presseerklärungen Erläuterungen. (Siehe u.a. https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13868368/2020-04-21-coronavius-aktueller-stand/ ) Im Übrigen werden personenbezogene Daten gefordert, die aus Rechtsgründen nicht herausgegeben werden können. Darüber hinaus finden Sie alle Informationen der Stadt Hamburg zum Coronavirus finden Sie fortlaufend aktualisiert unter: www.hamburg.de/coronavirus Mit freundlichen Grüßen,

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Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bewerte Ihre E-mail vom 23.4.20 als allgemeine Beratung in Vorbereitung …
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-91 oder 95 nachgewiesene Corona-Tote in Hamburg [#185109]
Datum
23. April 2020 14:33
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bewerte Ihre E-mail vom 23.4.20 als allgemeine Beratung in Vorbereitung eines gesetzlich vorgeschriebenen Bescheides. Zu Ihren Hinweisen möchte ich folgendes anmerken und bei einem Bescheid zu berücksichtigen: 1. Ich akzeptiere die Festlegung der Zahl der Todesfälle gem. Angabe des RKI von 91 Toten auch für den 22.4.20. In Ihrer eigenen Presseerklärung wird die gleiche Anzahl mit Datum vom 21.4. benannt. Allerdings wird für den 21.4. die Zahl der an Corona verstorbenen mit 87 Personen (Institut für Rechtsmedizin) angegeben. Da die Zahl der AN Corona Verstorbenen Teil der Gesamtmenge der MIT Corona Verstorbenen ist, muss die Zahl der letztgenannten Fraktion gleich oder geringer als die Gesamtmenge sein. Der Hinweis auf eine unterschiedliche Zählweise kann also die Differenz der Zahlen - Teilmenge ist größer als Gesamtmenge - nicht erklären. Wenn Ihre Behörde keinen prüfbaren Nachweis der Dokumente erbringt, welche die konkret verwandten Zahlen benennen, verlangen Sie der Öffentlichkeit einen Glauben an die Zuverlässigkeit selbst dann an, wenn die mathematische Plausibilität einen Anfangszweifel erlaubt. 2. Welche personenbezogene Daten nicht herausgabefähig sind benennen Sie nicht konkret. Der nach Medienberichten Ihnen vorliegende Bericht des Instituts für Rechtsmedizin ist grundsätzlich nicht von einem Schutz erfasst (§ 3 Abs. 1, Nr. 8 HmbgTg) bzw. kann mit geringen Schwärzungen veröffentlicht werden. Sollten Sie sich hier ggf. darauf berufen, dass der Bericht des Instituts für Rechtsmedizin nicht von Ihrer Behörde oder einer anderen Behörde in Auftrag gegeben worden sein, bitte ich um Hinweis, damit ich die Rechtslage für diesen Fall prüfen kann und mit einer entsprechenden Stellungnahme auf Ihren Bescheid Einfluss nehmen kann. Im übrigen erwarte ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 185109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185109 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>